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Vermögen der ausländischen Staaten

Welche Stelle ist zuständig für die Registrierung / Verwaltung der Information über das Vermögen der ausländischen Staaten in Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögen der ausländischen Staaten [#33037]
Datum
23. August 2018 12:59
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stelle ist zuständig für die Registrierung / Verwaltung der Information über das Vermögen der ausländischen Staaten in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. August 2018 Anliegendes Schreiben nebst Anlage er…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. August 2018
Datum
30. August 2018 10:08
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. August 2018 [#33037] GZ V B 5 - O 1319/18/…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 23. August 2018 [#33037]
Datum
30. August 2018 10:39
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ V B 5 - O 1319/18/10001 :051 DOK 2018/069888 Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Deutsche Bundesbank wurde schon angeschrieben. Dort existiert auch keine Information. Deutsche Presse veröffentlicht von Zeit zur Zeit Angaben über das Vermögen der ausländischen Staaten in Deutschland. Von irgendeiner offiziellen Quelle müsste man die Infos erfahren haben. Oder ist dafür die Polizei zuständig, dass man konkreten Staat benennt und konkretes Vermögen dieses Staates in Deutschland mit Hilfe der Polizei suchen muss? Oder ist für diese große Frage, wie Vermögen des ausländischen Staates in Deutschland die Staatsanwaltschaft zuständig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.