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Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland

Anfrage an: Bundeskanzleramt

welche Stelle hat Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2018
  • Frist
    23. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29032]
Datum
19. April 2018 20:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Stelle hat Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Az: 13IFG-02814-In 2018/NA 026 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehen…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29032]
Datum
23. April 2018 14:57
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Az: 13IFG-02814-In 2018/NA 026 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin zur Zeit im Ausland. Postadresse in Deutschland kann ich Ihnen l…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29032]
Datum
23. April 2018 15:05
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bin zur Zeit im Ausland. Postadresse in Deutschland kann ich Ihnen leider nicht mitteilen. Ich brauche nur Erwähnung der Stelle, die benötigte Information hat. Mehr nicht. Ist die angefragte Stelle - Auswärtiges Amt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 026 Sehr geehrtAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29032]
Datum
7. Mai 2018 08:57
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 026 Sehr geehrtAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres IFG-Antrages ist eine Postanschrift erforderlich. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.