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Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland

haben Sie Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: haben S…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29326]
Datum
1. Mai 2018 15:57
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
haben Sie Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2018. Ihre Anfrage siehe unten. Das Bundesam…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29326]
Datum
14. Mai 2018 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2018. Ihre Anfrage siehe unten. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) entscheidet über Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten zur Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 und unterstützt die Länder bei der Umsetzung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes für die Wiedergutmachung von Vermögensschäden in der Zeit der sowjetischen Besatzung und der DDR. Weiteres entnehmen Sie bitte unserer Homepage : https://www.badv.bund.de/ Informationen "über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland" werden im BADV zur Aufgabenerfüllung weder ermittelt, noch verarbeitet oder archiviert . Diese Antwort ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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