Vermüllung von Strassen, Plätzen und Parks, Weichselstr, Weichselpark, Kanal, Pflügerstrstr., Weserstr. usw.

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Warum gibt es zu wenige große Müllbehälter auf Straßen und Plätzen?
Warum werden die "Müllsünder", nicht bestraft?
Warum sehe ich keine Ordnungsamt- Mitarbeiter die Straßen kontrollieren?
Warum sind sehr selten Mitarbeiter der BSR unterwegs und sammeln den Müll ein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermüllung von Strassen, Plätzen und Parks, Weichselstr, Weichselpark, Kanal, Pflügerstrstr., Weserstr. usw. [#187715]
Datum
1. Juni 2020 18:57
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt es zu wenige große Müllbehälter auf Straßen und Plätzen? Warum werden die "Müllsünder", nicht bestraft? Warum sehe ich keine Ordnungsamt- Mitarbeiter die Straßen kontrollieren? Warum sind sehr selten Mitarbeiter der BSR unterwegs und sammeln den Müll ein?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187715 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Warum gibt es zu wenige große Müllbehälter auf Straße…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Vermüllung von Strassen, Plätzen und Parks, Weichselstr, Weichselpark, Kanal, Pflügerstrstr., Weserstr. usw. [#187715]
Datum
24. Juni 2020 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Warum gibt es zu wenige große Müllbehälter auf Straßen und Plätzen? Die Anzahl, die Beschaffenheit und die Aufstellorte von Papierkörben im Stadtgebiet werden eigenständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) festgelegt. Konkrete Hinweise, wo mutmaßlich nicht ausreichend oder nicht ausreichend große Papierkörbe zur Verfügung stehen, kann Jedermann direkt an die BSR richten. Erfahrungsgemäß prüft die BSR sämtliche Vorschläge gründlich und ändert nicht selten etwas an der örtlichen Situation. Warum werden die "Müllsünder", nicht bestraft? Es ist nicht zutreffend, dass "Müllsünder" nicht bestraft werden. Grundlage, einen "Müllsünder" zu Rechenschaft zu ziehen ist grundsätzlich, dass dieser auf frischer Tat ertappt wird. Dies gestaltet sich mitunter schwierig, da kaum ein Übeltäter, wenn er die Absicht hat, sich seines Müll auf illegalem Wege zu entledigen, nicht ganz genau schaut, ob er beobachtet wird. Dennoch ist es den Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes Neukölln gelungen, im Jahr 2019 Feststellungen zu treffen, die zur Einleitung von 102 Ordnungswidrigkeitsverfahren führten. Warum sehe ich keine Ordnungsamt- Mitarbeiter die Straßen kontrollieren? Der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln ist im Bezirksvergleich personell überdurchschnittlich gut ausgestattet. Die Kolleginnen und Kollegen versehen an 365 Tagen im Jahr zwischen 06:00 und 24:00 Uhr Schichtdienst, so dass für das gesamte Bezirksgebiet vom Hermannplatz bis Rudow mitunter lediglich 3-4 gleichzeitig im Dienst befindliche Streifen zur Verfügung stehen. Eine höhere Präsenz könnte nur durch zusätzliches Personal erreicht werden. Warum sind sehr selten Mitarbeiter der BSR unterwegs und sammeln den Müll ein? Die BSR beseitigt alleine in Neukölln pro Jahr im Auftrag des Ordnungsamtes etwa 10.000 illegale Müllablagerungen aus dem öffentlichen Raum. Insofern teile ich Ihre Wahrnehmung nicht. Sollte sie hierzu eine ausführlichere Auskunft wünschen, rate ich Ihnen an, sich direkt an die BSR zu wenden. Mit freundlichen Grüße