Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz



1) Dokumente, mit denen eine Stellungnahme Ihrer Behörde vor Beginn der Tests angefordert bzw. durch Ihre Behörde Ihre Beteiligung an dem Modellprojekt eingefordert wurde,

2) Ihre Stellungnahmen zu diesem Modellprojekt und seiner Verlängerung,

3) Dokumente, aus denen hervorgeht,
wie der elektronische Austausch zwischen Krankenhaus und Arztpraxen / Apotheken stattfindet
(verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren),

4) Dokumente, mit denen die Patienten über die neue Form und die Wege der Datenübermittlung,
und über alle Beteiligten an diesem Projekt (direkt beteiligt oder im Auftrag) informiert wurden sowie

5) die Einwilligungserklärung der Patienten und ihrer Rechtsbelehrung.

Nähere Informationen bieten die nachfolgenden Links:

02.03.2015 | Telemedizin
Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz

https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/vernetzte-arzneimitteltherapiesicherheit-mit-unterstuetzung-eines-elektronischen-medikationsplans-in/https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/vernetzte-arzneimitteltherapiesicherheit-mit-unterstuetzung-eines-elektronischen-medikationsplans-in/

07.03.2016
Verlängerung des Modellprojekts zur Sicherung der Patientenversorgung
Das Modellprojekt zur „Vernetzten Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz“ wird um sechs Monate bis September 2016 verlängert.

https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/verlaengerung-des-modellprojekts-zur-sicherung-der-patientenversorgung/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokument…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz [#16667]
Datum
4. Mai 2016 18:21
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, mit denen eine Stellungnahme Ihrer Behörde vor Beginn der Tests angefordert bzw. durch Ihre Behörde Ihre Beteiligung an dem Modellprojekt eingefordert wurde, 2) Ihre Stellungnahmen zu diesem Modellprojekt und seiner Verlängerung, 3) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie der elektronische Austausch zwischen Krankenhaus und Arztpraxen / Apotheken stattfindet (verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren), 4) Dokumente, mit denen die Patienten über die neue Form und die Wege der Datenübermittlung, und über alle Beteiligten an diesem Projekt (direkt beteiligt oder im Auftrag) informiert wurden sowie 5) die Einwilligungserklärung der Patienten und ihrer Rechtsbelehrung. Nähere Informationen bieten die nachfolgenden Links: 02.03.2015 | Telemedizin Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/vernetzte-arzneimitteltherapiesicherheit-mit-unterstuetzung-eines-elektronischen-medikationsplans-in/https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/vernetzte-arzneimitteltherapiesicherheit-mit-unterstuetzung-eines-elektronischen-medikationsplans-in/ 07.03.2016 Verlängerung des Modellprojekts zur Sicherung der Patientenversorgung Das Modellprojekt zur „Vernetzten Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz“ wird um sechs Monate bis September 2016 verlängert. https://msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/verlaengerung-des-modellprojekts-zur-sicherung-der-patientenversorgung/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
LfDI Rheinland-Pfalz AZ: 4.04.16.005 Betreff: Ihre Anfrage zum Projekt " Vernetzte Arzneimitteltherapiesiche…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz [#16667]
Datum
13. Mai 2016 11:57
Status
Warte auf Antwort
LfDI Rheinland-Pfalz AZ: 4.04.16.005 Betreff: Ihre Anfrage zum Projekt " Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz" vom 4.5.2016 Sehr geehrter Herr Müller, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Projekt " Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz" nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG). Da bei den unter Nr. 3 Ihrer Anfrage erbetenen Unterlagen Belange Dritter berührt sind, habe ich diesen entsprechend § 13 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben. Die Frist nach § 12 Abs. 3 LTranspG verlängert sich daher entsprechend bis maximal 6.7.2016. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Kevin Müller
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischeninformation. Könnten Sie dennoch bitte die alle…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz [#16667]
Datum
16. Mai 2016 12:36
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischeninformation. Könnten Sie dennoch bitte die alleinig in Ihrer Zuständigkeit liegenden Dokumente schon einmal vorab zu senden. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 16667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit U…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: AW: Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz [#16667]
Datum
7. Juli 2016 11:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz“ vom 04.05.2016 (#16667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 16667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Auskunftsantrag nach § 11 Landestransparenzgesetz zum Modellprojekt "Arzneimitteltherapiesicherheit Rheinland…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Auskunftsantrag nach § 11 Landestransparenzgesetz zum Modellprojekt "Arzneimitteltherapiesicherheit Rheinland-Pfalz der Universitätsmedizin Mainz (AMTS)"
Datum
28. Juli 2016 07:24
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Az.: 4.04.16.005 Datum: 26.7.2016 Herrn Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>> Auskunftsantrag nach § 11 Landestransparenzgesetz zum Modellprojekt "Arzneimitteltherapiesicherheit Rheinland-Pfalz der Universitätsmedizin Mainz (AMTS)" vom 4.5.2016 1. Ihr Antrag (E-Mail) vom 4.5.16 2. Mein Schreiben (E-Mail) vom 13.5.2016 3. Zwischenmitteilung vom 8.7.2016 Sehr geehrter Herr Müller, mit Bezug Nr. 1 baten Sie unter Bezug auf § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) über die Plattform fragdenstaat.de um Überlassung der beim LfDI vorhandenen Dokumente zum Modellprojekt AMTS, u.a. Unterlagen, aus denen hervorgehe, wie der elektronische Austausch zwischen Krankenhaus und Arztpraxen/Apotheken erfolge. Zu Ihrem Antrag nehme ich wie folgt Stellung: I. Sachverhalt: Der Auskunftsantrag betrifft verschiedene beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorliegende Unterlagen aus der seinerzeitigen Befassung mit dem Verfahren. Die in diesem Zusammenhang betroffenen Dokumente "Lastenheft AMTS" und "Sicherheitskonzept AMTS" entstammen der Beratung durch die Firma Moysies & Partner bei Konzeption und Entwicklung des Verfahrens. Hinsichtlich der Weitergabe dieser Unterlagen wurde ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 1 LTranspG eingeleitet und die Firma um Stellungnahme gebeten. Die ursprüngliche Antwortfrist (6.6.16) wurde entsprechend § 13 Abs. 1 Satz 1 LTranspG bis zum 6.7.16 verlängert (Bezug Nr. 2). Mit Schreiben vom 8.7.2016 ist eine Zwischenmitteilung an Sie ergangen, in der Ihnen die Dokumente, deren Weitergabe keine nach den §§ 14 ff. LTranspG zu berücksichtigenden Belange entgegenstanden, zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Unterlagen: - Anfrage an LfDI RP bzgl. datenschutzrechtlicher Bewertung des Projekts (Mail MSAGD vom 23.07.2014) - Präsentation Firma Moysies & Partner zu den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Projektgegenstand (Stand: 15.09.2014) - E-Mail Firma Moysies & Partner vom 07.11.2014 mit folgenden projektbezogenen Anlagen - Vordruck einer Einwilligungserklärung (Autor: Universitätsmedizin Mainz) - Vordruck zweier Teilnahmeerklärungen für Hausarzt bzw. Stammapotheke (Autor: Universitätsmedizin Mainz) - E-Mail der Universitätsmedizin Mainz vom 25.11.2014 mit folgenden projektbezogenen Anlagen: Vordruck eines Fragebogens zum Patientenwissen (Autor: Universitätsmedizin Mainz) Vordruck einer Patienteninformation (Autor: Universitätsmedizin Mainz) Projektbezogene Stellungnahme des LfDI Rheinland-Pfalz vom 18.12.2014 In Bezug auf die o.g. Dokumente "Lastenheft AMTS" und "Sicherheitskonzept AMTS" teilte das Unternehmen mit Schreiben vom 25.5.2016 mit, dass es Bedenken hinsichtlich einer Weitergabe der Dokumente habe. Auf ergänzende Nachfragen des LfDI, ob die beiden Dokumente als Ganzes als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 16 Abs. 1 Nr.1 LTranspG anzusehen seien, oder ob eine zumindest teilweise Weitergabe erfolgen könne, teilte das Unternehmen am 24.7.2016 mit, dass die angefragten Dokumente eine Dienstleistung des Unternehmens darstellten, als Konzeptionsgrundlage bei der Bereitstellung des Portals dienten und als Geschäftsgeheimnis angesehen werden. II. Entscheidung Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 11 Landestragsparenzgesetz vom 4.5.2016 betrifft hinsichtlich des "Lastenheftes AMTS" und "Sicherheitskonzepts AMTS" Dokumente, deren Weitergabe Belange Dritter in Gestalt von Rechten am geistigen Eigentum bzw. an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen entgegenstehen. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Landestransparenzgesetz wird Ihr Antrag insoweit abgelehnt. Im Übrigen wird Ihrem Antrag stattgegeben. Die entsprechenden Unterlagen wurden Ihnen bereits mit Schreiben vom 8.7.2016 (E-Mail) zur Verfügung gestellt. III. Begründung: Das von der Firma Moysies & Partner erstellte AMTS-Lastenheft beschreibt die Anwendungsprozesse des Projekts und die damit in Zusammenhang stehenden funktionalen Anforderungen und bildet die Grundlage für die Softwareentwicklung des Projekts. Es ist Teil der Beratungsleistung, die von dem Unternehmen im Rahmen des erteilten Auftrags erbracht wurde und in welche die betriebliche Fachkenntnis des Unternehmens eingeflossen ist. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 LTranspG ist in der Regel von einer Betroffenheit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auszugehen (geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) soweit die Informationen entsprechend gekennzeichnet sind. Seite 2 des Lastenhefts enthält den Hinweis, dass die in diesem Dokument verwendeten Informationen urheberrechtlich geschützt sind und alle Rechte vorbehalten bleiben. Gleiches gilt auch für das Sicherheitskonzept des Projekts, in dem der Schutzbedarf der IT-Struktur, Anwendungsprozesse und Daten untersucht wird, eine Sicherheitsanalyse erfolgt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden. Nachdem auch auf erneute ausdrückliche Nachfrage hin eine Zustimmung zur Weitergabe der Dokumente oder Auszügen daraus seitens Moysies & Partner nicht erteilt wurde, ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 LTranspG von entgegenstehenden Belangen und der Verweigerung der Einwilligung (§ 13 Abs. 2 LTranspG) auszugehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Str. 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage ist zu richten gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz. Mit freundlichem Gruß