Vernichtung von NSU-Akten

- alle Unterlagen (z. B. Protokoll(e), E-Mails) mit Bezug zur Vernichtung von Akten aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus im Zuge der NSU-Ermittlungen. Bei einer Behördenleiterbesprechung am 14.08.2012 wurde die Thematik vom IM MV explizit angesprochen.

In einem Erlass des IM MV vom 01.08.2012 heißt es: "Ferner bitte ich zu prüfen, inwieweit nach dem 04.11.2011 behördliche Akten aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus vernichtet worden sind. Über das Ergebnis der Prüfung bitte ich mir anlässlich der Behördenleiterbesprechung am 14.08.2012 zu berichten" (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-loschmoratorium-nsu/439621/anhang/Lschmoratorium_NSU_2012_geschwrzt.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vernichtung von NSU-Akten [#171494]
Datum
4. Dezember 2019 15:43
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen (z. B. Protokoll(e), E-Mails) mit Bezug zur Vernichtung von Akten aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus im Zuge der NSU-Ermittlungen. Bei einer Behördenleiterbesprechung am 14.08.2012 wurde die Thematik vom IM MV explizit angesprochen. In einem Erlass des IM MV vom 01.08.2012 heißt es: "Ferner bitte ich zu prüfen, inwieweit nach dem 04.11.2011 behördliche Akten aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus vernichtet worden sind. Über das Ergebnis der Prüfung bitte ich mir anlässlich der Behördenleiterbesprechung am 14.08.2012 zu berichten" (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-loschmoratorium-nsu/439621/anhang/Lschmoratorium_NSU_2012_geschwrzt.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171494 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Kein Nachrichtentext
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
geschwärzt
520,7 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung und Datenschutzhinweise Sehr geehrter Herr Filter, Ihr IFG-Antrag zur Vernichtung von NSU-Akt…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung und Datenschutzhinweise
Datum
9. Dezember 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr IFG-Antrag zur Vernichtung von NSU-Akten [#171494] ist am 04.12.2019 per Fax beim Ministerium für Inneres und Europa M-V eingegangen. Anliegend erhalten Sie unsere Datenschutzhinweise. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fristverlängerung - Vernichtung NSU-Akten Sehr geehrter Herr Filter, die Bearbeitung Ihres im Betreff genannten I…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Fristverlängerung - Vernichtung NSU-Akten
Datum
6. Januar 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, die Bearbeitung Ihres im Betreff genannten IFG-Antrags dauert noch an, sodass die Monatsfrist aus § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG M-V voraussichtlich nicht gehalten werden kann. Grund dafür ist die komplexe Recherchearbeit. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
894,2 KB

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG-Anfrage - Vernichtung NSU-Akten [#171494] Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihren o. g. IFG-Ant…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG-Anfrage - Vernichtung NSU-Akten [#171494]
Datum
15. Januar 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihren o. g. IFG-Antrag vom 04.12.2019. Mit dieser E-Mail erhalten Sie die beantragten Informationen. Im Anhang finden Sie eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.01.2013. Diese bezieht sich auf die Vernichtung von NSU-Akten. Des Weiteren erhalten Sie ein Schreiben des LKA vom 17.12.2012. Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass das Protokoll zu der von Ihnen angesprochenen Behördenleiterbesprechung am 14.08.2019 keine passenden Informationen zu Ihrer Anfrage enthält. Unter TOP 5 "Stand der Ermittlungen in M-V zum NSU" wurde die Vernichtung von NSU-Akten nicht erörtert. Der Bescheid zu Ihrem Antrag geht Ihnen gesondert per Briefpost zu. Mit freundlichen Grüßen

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