KleineAnfrage6_1428.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vernichtung von NSU-Akten

/ 3
PDF herunterladen
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 6/1428 03.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aktenvernichtung durch Polizei und Verfassungsschutz und ANTWORT der Landesregierung Dass die bei Polizei und Verfassungsschutz vorhandenen Akten bzw. Daten vernichtet bzw. gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, gebietet schon das Verhältnismäßigkeitsprinzip. In den letzten Wochen und Monaten wurde allerdings bekannt, dass Sicherheits- behörden in Bund und Ländern auch nach dem Bekanntwerden der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) Akten vernichtet haben, obwohl diese offenbar Bezüge zum NSU aufwiesen. 1. In wie vielen Fällen haben seit dem Jahr 1998 Polizei- und Verfassungsschutz-Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jährlich jeweils wie viele Akten und sonstige dienstliche Unterlagen vernichtet aus a) Verschlusssachen welchen Grades? b) Sicherheitsüberprüfungen? Zu 1 und 1 a) Akten und sonstige dienstliche Unterlagen werden unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben vernichtet. Statistiken werden dazu nicht geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Januar 2013 beantwortet.
1

Drucksache 6/1428 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu 1 b) Sicherheitsüberprüfungsunterlagen werden entsprechend den §§ 19, 22 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg- Vorpommern (SÜG M-V) vernichtet und in den entsprechenden Dateien gelöscht. Die Frist richtet sich nach dem Grad der Überprüfung und dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Eine Statistik über die Anzahl der vernichteten Unterlagen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen wird nicht geführt. 2. In wie vielen Fällen haben diese Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jeweils wie viele Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen über verdeckte Ermittlungs- maßnahmen unter Beteiligung von Verdeckten Ermittlern oder Vertrauens- bzw. Gewährspersonen sowie über deren Vergütung vernichtet? a) Wie viele dieser Vertrauens- bzw. Gewährspersonen waren im Bereich Rechts-extremismus tätig? b) Wie viele dieser Vertrauens- bzw. Gewährspersonen waren im Bereich Links-extremismus tätig? Zu 2 Sowohl bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern als auch im Verfassungsschutz werden zu vernichteten Unterlagen keine Statistiken geführt. Zu 2 a) und b) Die Fragen betreffen den Kernbereich der Funktionalität des Verfassungsschutzes. Sie können deswegen nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission beantwortet werden. 3. In wie vielen Fällen haben diese Dienststellen - unterschieden nach Polizei und Verfassungsschutz - jeweils wie viele Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen mit Informationen über Personen ver- nichtet, gegen die der Generalbundesanwalt seit dem 11. November 2011 im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt oder die er zu dessen Umfeld rechnet (z. B. Thüringer Heimatschutz, Blood & Honour- Netzwerk und Folge-Bestrebungen)? a) In wie vielen Fällen wurden solche Akten sowie sonstige dienst- liche Unterlagen noch nach dem 4. November 2011 vernichtet? b) Wie lauten die Einzelheiten jedes einzelnen dieser Fälle? Die Einzelfragen der Frage 3 werden zusammenhängend beantwortet. 2
2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1428 Weder bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern noch beim Verfassungsschutz wurden Akten oder sonstige dienstliche Unterlagen vernichtet, die Informationen über Personen enthalten, gegen die der Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt oder die er zu dessen Umfeld rechnet. 4. Durch welche Weisungen und organisatorische Maßnahmen hat der Innenminister zu welchem Zeitpunkt versucht, sicherzustellen, dass Akten sowie sonstige dienstliche Unterlagen von Polizei und Ver- fassungsschutz mit Bezügen zu den Ermittlungen des Generalbundes- anwalts im Zusammenhang mit dem NSU keinesfalls vernichtet bzw. gelöscht werden? Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Abgeordneten aller fünf Fraktionen am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der einen Beitrag zur gründlichen und zügigen Aufklärung der Taten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) leisten soll. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt seither die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses im erforderlichen Umfang auch durch Übersendung vorhandenen Aktenmaterials. Vor diesem Hintergrund bestand mit den Polizeibehörden Einvernehmen, dass Akten aus dem Bereich des Rechtsextremismus, die aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen auszusondern wären, zumindest bis zum Abschluss der Tätigkeit des Unter- suchungsausschusses nicht zu vernichten, sondern zu sperren und gesondert aufzubewahren sind. Damit diese Unterstützung gewährleistet werden kann, wurden die Polizeibehörden am 01.08.2012 auch entsprechend schriftlich angewiesen. In der Verfassungsschutzbehörde erfolgte für den Phänomenbereich Rechtsextremismus sofort nach Bekanntwerden der terroristischen Vereinigung NSU eine Weisung, keinerlei Unterlagen zu vernichten. 3
3