Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet"

1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln.
2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" behandeln.
3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite.
4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift)

Hinweise der Antragstellerin:

1. Antragstellerin:
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

Geschäftsführer: Christian Ullrich
HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg
https://www.intrenion.com
2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang.
3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38).
4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit.
5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Informationen auf der Webseite FragDenStaat veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus.
6. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich.
7. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt.
8. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt.
9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen "Wort für Wort") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen.
10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann.
11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche.
12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen und (zumindest für öffentliche Dienststellen) kostenlosen Chatbots auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Dieser Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. "Best Practices") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Dieser Antrag ist ein Baustein auf dem Weg zur Entwicklung und Bereitstellung dieses Chatbots. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse bejahen, bittet die Antragstellerin gemäß § 2 IFGGebV um eine Reduzierung der Gebühren oder den Verzicht auf eine Gebührenerhebung. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse negieren, bittet die Antragstellerin um eine Erläuterung Ihrer Beweggründe im Gebührenbescheid.
13. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder treffen auf diese Dienststelle nicht zu.

Hinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2024
  • Frist
    26. November 2024
  • Ein:e Follower:in
Christian Ullrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Christian Ullrich
Betreff
Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" [#320674]
Datum
24. Oktober 2024 18:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften behandeln. 2. Dies inkludiert Verwaltungsvorschriften, Dokumente und Aufzeichnungen, welche die Strategie, Planung, Steuerung und/oder Umsetzung der Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" behandeln. 3. Dies beinhaltet angefertigte Dokumente zur rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder prozessualen Beurteilung der Notwendigkeit der Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften bzw. Pflege der genannten Webseite. 4. Verwaltungsvorschriften werden nicht immer als solche bezeichnet, sondern heißen auch Technische Anleitung (TA), Anordnung, Ausführungsbestimmung, Dienstanweisung, Erlass, Runderlass, Richtlinie, Verwaltungsrichtlinie oder Verfügung. (Quelle: Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvorschrift) Hinweise der Antragstellerin: 1. Antragstellerin: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Geschäftsführer: Christian Ullrich HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg https://www.intrenion.com 2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang. 3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38). 4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit. 5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Informationen auf der Webseite FragDenStaat veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus. 6. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich. 7. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt. 8. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt. 9. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen "Wort für Wort") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. 10. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann. 11. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden, insbesondere bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche. 12. Mit diesem Antrag verfolgt die Antragstellerin ein öffentliches Interesse. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen und (zumindest für öffentliche Dienststellen) kostenlosen Chatbots auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Dieser Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. "Best Practices") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Dieser Antrag ist ein Baustein auf dem Weg zur Entwicklung und Bereitstellung dieses Chatbots. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse bejahen, bittet die Antragstellerin gemäß § 2 IFGGebV um eine Reduzierung der Gebühren oder den Verzicht auf eine Gebührenerhebung. Falls Sie das hier dargestellte öffentliche Interesse negieren, bittet die Antragstellerin um eine Erläuterung Ihrer Beweggründe im Gebührenbescheid. 13. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder treffen auf diese Dienststelle nicht zu. Hinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Ullrich Anfragenr: 320674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/320674/ Postanschrift Christian Ullrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Ullrich
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V918 Betreff: Informa…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" [#320674]
Datum
25. Oktober 2024 12:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V918 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Ullrich, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. Oktober 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V918 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Christian Ullrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der We…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Christian Ullrich
Betreff
AW: Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" [#320674]
Datum
26. November 2024 09:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet"“ vom 24.10.2024 (#320674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Ullrich
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V918 Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" [#320674]; hier: Zwischennachricht
Datum
26. November 2024 10:44
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V918 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024 Sehr geehrter Herr Ullrich, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. Oktober 2024 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V918 Betreff: Informa…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite "Verwaltungsvorschriften im Internet" [#320674]
Datum
3. Januar 2025 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V918 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Ullrich, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. Oktober 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen: Verwaltungsvorschriften des GB BMVg werden auf Grund der Innengerichtetheit dieser nur in Ausnahmefällen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt nach der folgenden Vorgabe in der Allgemeinen Regelung (AR) A-550/1 „Regelungs- und Formularmanagement“ Nr. 742: „In die Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund = „Verwaltungsvorschriften im Internet“) werden Verwaltungsvorschriften aufgenommen, die von der Bundesregierung oder den obersten Bundesbehörden erlassen und im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, im elektronischen Bundesanzeiger oder im GMBl veröffentlicht wurden. Dies ist durch die Herausgebende Stelle bei der Zentralen Stelle RegMgmt zu veranlassen.“ Diese „Veranlassung“ erfolgt mit genutzten Standardverfahren (Aufgabensteuerung), deshalb sind in diesem Zusammenhang keine weiteren Vorgaben notwendig. Die Entscheidung dazu, ob eine Veröffentlichung neben den o.a. auch in der DB VwV Bund erfolgt, obliegt den jeweiligen herausgebenden Stellen. Daran anschließend wird eine E-Mail mit dem jeweiligen zu veröffentlichenden Dokument und einem durch die JURIS GmbH vorgegebenen Begleitzettel an eben diese versandt. Mit freundlichen Grüßen