Veröffentlichte Dokumente der Bundeswehr

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

1. Warum ist dieses (https://fragdenstaat.de/files/foi/31162/Antwortschreiben_Frag_den_Staat_IFG_geschwaerzt.pdf) Dokuement als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingstuft?

2. Wie konnte es passieren das dieses Dokument von der Bundeswehr veröffentlicht wird?

3. Ist es schon öfter passiert, dass geheime Unterlagen der Bundeswehr versehentlich veröffentlicht werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2015
  • Frist
    15. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Warum …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichte Dokumente der Bundeswehr [#11907]
Datum
12. November 2015 21:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Warum ist dieses (https://fragdenstaat.de/files/foi/31162/Antwortschreiben_Frag_den_Staat_IFG_geschwaerzt.pdf) Dokuement als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingstuft? 2. Wie konnte es passieren das dieses Dokument von der Bundeswehr veröffentlicht wird? 3. Ist es schon öfter passiert, dass geheime Unterlagen der Bundeswehr versehentlich veröffentlicht werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die ich gerne wie…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Veröffentlichte Dokumente der Bundeswehr [#11907]
Datum
26. November 2015 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die ich gerne wie folgt beantworte. Briefe für den internen und externen Schriftverkehr werden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mit einer im Textverarbeitungsprogramm formatierten Vorlage erstellt. In diesem Fall ist, da der Brief einen externen Adressaten hat, versäumt worden, die Einstufung von "VS-Nur für den Dienstgebrauch" auf "offen" zu ändern. Der Inhalt des Schreibens ist schließlich ganz offensichtlich als "offen" einzustufen. Frage drei erübrigt sich, da es sich nicht um "geheime" Unterlagen handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen! Ich verstehe Ihre Antwort so, dass alle Do…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz hier: Veröffentlichte Dokumente der Bundeswehr [#11907]
Datum
27. November 2015 07:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen! Ich verstehe Ihre Antwort so, dass alle Dokumente des Bundesministerium der Verteidigung, welche nicht an einen externen Adressaten gehen, als VS- Nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind, und diese Einstufung bereits auf Vorlagen von Textverarbeitungsprogrammen passiert. Habe ich das so weit richtig verstanden? Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Grundsätzlich haben Sie mich richtig verstanden. Der Ersteller des Dokumentes entsch…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Informationsfreiheitsgesetz hier: Veröffentlichte Dokumente der Bundeswehr [#11907]
Datum
30. November 2015 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Grundsätzlich haben Sie mich richtig verstanden. Der Ersteller des Dokumentes entscheidet über die Einstufung. In der Regel ist dies für den internen Verkehr "VS-NFD". Mit freundlichen Grüßen