Veröffentlichung aller Covid Infektionsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen

Ich bitte hiermit um Einblick und schriftliche Veröffentlichung aller Covid-19 Infektionsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Leipzig und des Landkreis Leipzig.
Insbesondere um transparente Offenlegung aller aktiven Fälle an Schulen und Kitas.
Sowohl Anzahl der Fälle, als auch Nennung der entsprechenden Einrichtung.

Die Stadt Dresden hat die entsprechenden Daten bereits öffentlich zugänglich im Dashboard.
Ich bitte darum, dass alle anderen sächsischen Bezirke dies ebenso handhaben und die Daten der Bevölkerung zugänglich machen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte hierm…
An Stadt Leipzig - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung aller Covid Infektionsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen [#228585]
Datum
20. September 2021 12:52
An
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte hiermit um Einblick und schriftliche Veröffentlichung aller Covid-19 Infektionsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Leipzig und des Landkreis Leipzig. Insbesondere um transparente Offenlegung aller aktiven Fälle an Schulen und Kitas. Sowohl Anzahl der Fälle, als auch Nennung der entsprechenden Einrichtung. Die Stadt Dresden hat die entsprechenden Daten bereits öffentlich zugänglich im Dashboard. Ich bitte darum, dass alle anderen sächsischen Bezirke dies ebenso handhaben und die Daten der Bevölkerung zugänglich machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228585/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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