Veröffentlichung alter Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2

Alte (der letzten sechs Jahre) Gesellenprüfungen für Elektroniker Fachrichtung Informations und Telekommunikationstechnik Teil 1 und Teil 2 (Theorie und Praxis inkl. Musterlösung)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Handwerkskammer Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung alter Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 [#34220]
Datum
25. Oktober 2018 23:30
An
Handwerkskammer Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alte (der letzten sechs Jahre) Gesellenprüfungen für Elektroniker Fachrichtung Informations und Telekommunikationstechnik Teil 1 und Teil 2 (Theorie und Praxis inkl. Musterlösung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Handwerkskammer Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Mail danke ich Ihnen. Leider sind wir der falsche Ansprechpartner, da die Pr…
Von
Handwerkskammer Düsseldorf
Betreff
WG: Veröffentlichung alter Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 [#34220]
Datum
2. November 2018 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Mail danke ich Ihnen. Leider sind wir der falsche Ansprechpartner, da die Prüfungsaufgaben im Elektro-Handwerk in NRW vom zuständigen Landesinnungsverband kommen. Kontaktdaten finden Sie unter dieser Internetadresse: https://www.feh-nrw.de/der-fachverband.html Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegen diese Unterlagen, als Übergeordnetestelle, in keinster Weise vor? Gi…
An Handwerkskammer Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: WG: Veröffentlichung alter Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2 [#34220]
Datum
2. November 2018 17:48
An
Handwerkskammer Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegen diese Unterlagen, als Übergeordnetestelle, in keinster Weise vor? Gibt es Unterlagen zu einer Richtlinie/Anweisung, wie mit alten Prüfungen (vor allem im Bezug auf die Veröffentlichung) zu Verfahren ist? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>