Veröffentlichung der Bundestags-Drucksache 19/19169

Am 24.04.2020 hat die AfD die kleine Anfrage über Entscheidungsgrundlagen nichtpharmakologischer Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie eingereicht (Drucksache 19/18844).

Zwar steht im Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestages diese Anfrage als Beantwortet (Drucksache 19/19169) ist aber im DIP nicht auffindbar (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2616/261637.html).

Ich bitte um Herausgabe der Drucksache.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 24.04.2020 hat d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der Bundestags-Drucksache 19/19169 [#186926]
Datum
17. Mai 2020 18:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.04.2020 hat die AfD die kleine Anfrage über Entscheidungsgrundlagen nichtpharmakologischer Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie eingereicht (Drucksache 19/18844). Zwar steht im Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestages diese Anfrage als Beantwortet (Drucksache 19/19169) ist aber im DIP nicht auffindbar (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2616/261637.html). Ich bitte um Herausgabe der Drucksache.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186926
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2020 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Veröffentlichung der Bundestags-Drucksache 19/19169 [#186926]
Datum
19. Mai 2020 11:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die Antwort auf die Anfrage ist ebenfalls über den Ihnen bekannten Link erreichbar, indem Sie am Ende der Seite "Weitere Details in DIP..." anwählen. Auf der nächsten Seite können Sie die Vorabfassung einsehen. Mit freundlichen Grüßen