Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern

Ein Dokument in freizugänglichem PDF-Format für alle Nebentätigkeiten der Professoren und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter im Fachbereich der Wirtschafts- und Sozialwisschenschaften der Fakultät der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der FAU in tabellarischer Form mit Name, Lehrstuhl, Institut und Art der Nebentätigkeit in der jeweiligen Firma. Es ist anzunehmen, dass die nicht veröffentlichten Nebentätigkeiten der einzelnen Professoren und deren wissenschaftlichen Mitarbeiter Einfluss auf deren Verhalten zur Benotung von Klausuren, Bewertung von Abschlussarbeiten und Vergabe von relevanten Informationen an Studenten haben.

An dieser Stelle wird ausdrücklich hingewiesen, dass Nebentätigkeiten von öffentlichen Angestellten nicht dem Schutz der Privatsphäre genügt, wenn Forschung, Lehre und Aufgaben in der Verwaltung darunter leiden. Und das ist anzunehmen, wenn ein Professor während einer Klausureinsicht nebenbei erwähnt, dass er gute "Kontakte zu Firmen" hat, mich während der Klausureinsicht provokativ auslacht und Mobbingstechniken mit seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin an mir versucht. Außerdem bekräftigt ein von mir gewonnenes Gerichtsverfahren die Annahme im vorigen Absatz. (Aktenzeichen: AN 2 K 19.01599).

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis der Anfrage war nicht zielführend. Erstens bezieht sich der Empfänger auf die Signierung von E-Mails, die nur per DE-Mailkonto nach den geltenden Rechtsnormen signiert werden können (vgl. Korrespondenz, 2021). Die FAU besitzt bis heute nicht ein DE-Mailkonto, um bewusst rechtlich geschützte Anfragen zu entgehen. Außerdem ist erkennbar, dass die FAU die Kosten für Privatpersonen in die Höhe treiben möchte, um kostspielige Prozesse beim Anfragenden zu verursachen.
Weiterhin wird erkennbar, dass der Empfänger die Datenschutzregeln für eigene Vorteile missbraucht, obwohl ihm die Bedenken in der Sache erklärt worden sind. Als Normalbürger die gängigen Rechtsnormen zu kennen, ist bereits eine Zumutung.

Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass diese Behörde gerne Ausreden, Intrigen und Relativierungen verwendet, um die Kosten für Privatpersonen in die Höhe zu treiben und jeden Nachteil für die Bediensteten (selbst im Eigenverschulden) abzuwenden. Wie bei Politikern. Man braucht Ausdauer selbst im klitze-kleinsten Fall.

Der Bayerische Landesdatenbeauftrage für Datenschutz hält seine schützende Hand über die Angestellten. Dieses Bundesland ist im Mittelalter stecken geblieben und wird es bleiben, das bestätigt die Union durch verschiedene Korruptionsaffären. Ausbeuterbehörden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Dokument in freizugä…
An Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern [#221180]
Datum
27. Mai 2021 19:33
An
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Dokument in freizugänglichem PDF-Format für alle Nebentätigkeiten der Professoren und ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter im Fachbereich der Wirtschafts- und Sozialwisschenschaften der Fakultät der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der FAU in tabellarischer Form mit Name, Lehrstuhl, Institut und Art der Nebentätigkeit in der jeweiligen Firma. Es ist anzunehmen, dass die nicht veröffentlichten Nebentätigkeiten der einzelnen Professoren und deren wissenschaftlichen Mitarbeiter Einfluss auf deren Verhalten zur Benotung von Klausuren, Bewertung von Abschlussarbeiten und Vergabe von relevanten Informationen an Studenten haben. An dieser Stelle wird ausdrücklich hingewiesen, dass Nebentätigkeiten von öffentlichen Angestellten nicht dem Schutz der Privatsphäre genügt, wenn Forschung, Lehre und Aufgaben in der Verwaltung darunter leiden. Und das ist anzunehmen, wenn ein Professor während einer Klausureinsicht nebenbei erwähnt, dass er gute "Kontakte zu Firmen" hat, mich während der Klausureinsicht provokativ auslacht und Mobbingstechniken mit seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin an mir versucht. Außerdem bekräftigt ein von mir gewonnenes Gerichtsverfahren die Annahme im vorigen Absatz. (Aktenzeichen: AN 2 K 19.01599). Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221180/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Sehr Antragsteller/in da es entgegen Ihren Ausführungen keine Rechtsgrundlage für eine Auskunftspflicht gibt und a…
Von
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Betreff
AW: Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern [#221180]
Datum
28. Mai 2021 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da es entgegen Ihren Ausführungen keine Rechtsgrundlage für eine Auskunftspflicht gibt und außerdem bei Anfragen per E-Mail keinerlei Absenderauthentifizierung möglich ist, wird Ihre Zuschrift als SPAM gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern“ [#221180]
Datum
28. Mai 2021 14:54
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221180/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich der Empfänger erstens auf die Signierung von E-Mails, die nur per DE-Mailkonto nach den geltenden Rechtsnormen signiert werden können. Die FAU besitzt bis heute nicht ein DE-Mailkonto, um bewusst rechtlich geschützte Anfragen zu entgehen. Außerdem ist erkennbar, dass die FAU die Kosten für Privatpersonen in die Höhe treiben möchte, um kostspielige Prozesse beim Anfragenden zu verursachen. Weiterhin wird erkennbar, dass der Empfänger (FAU) die Datenschutzregeln für eigene Vorteile missbraucht, obwohl ihm die Bedenken in der Sache erklärt worden sind. Als Normalbürger die gängen Rechtsnormen zu kennen, ist bereits eine Zumutung. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass diese Behörde gerne Ausreden, Intrigen und Relativierungen verwendet, um die Kosten für Privatpersonen in die Höhe zu treiben und jeden Nachteil für die Bediensteten (selbst im Eigenverschulden) abzuwenden. Wie bei Politikern. Man braucht Ausdauer selbst im klitze-kleinsten Fall. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221180.pdf Anfragenr: 221180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221180/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2021 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.