Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Gäubahntunnel

nach von in der Presse (https://www.wochenblatt.net/heute/nachrichten/article/wirtschaftlichkeits-untersuchung-fuer-filder-tunnel-bis-ende-des-jahres/) getätigten Aussagen von Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger soll die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Standardisierte Bewertung) für den Gäubahntunnel bis Jahresende 2020 vorliegen. Ich bitte um Veröffentlichung dieses Dokuments.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach von in der Pre…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Gäubahntunnel [#207912]
Datum
5. Januar 2021 13:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach von in der Presse (https://www.wochenblatt.net/heute/nachrichten/article/wirtschaftlichkeits-untersuchung-fuer-filder-tunnel-bis-ende-des-jahres/) getätigten Aussagen von Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger soll die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Standardisierte Bewertung) für den Gäubahntunnel bis Jahresende 2020 vorliegen. Ich bitte um Veröffentlichung dieses Dokuments.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207912/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!