Veröffentlichung des BMEL „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“, Verfasser: Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim BMEL

In Ihrem Internetauftritt zum Thema
„Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“ schreiben Sie folgendes:

„Erste Hochrechnungen auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel belaufen sich auf rund 250 Mio. Euro pro Jahr. Dieser Betrag liegt weit über der Höhe der gesamten Förderung forstlicher Maßnahmen nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) für Waldumbau, Waldwegebau etc., die sich zusammen mit den entsprechenden, durch die EU über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) geförderten Anteilen auf gut 60 Mio. Euro pro Jahr belaufen.“ (S. 4/6, 1. Abschnitt) Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile

Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Was verstehen Sie konkret unter „indirekter forstlicher Betreuung“, welche einzelnen forstlichen Dienstleistungen fallen darunter, wer ist „Betreuer“ und wer ist „Betreuter“?

Wer führte die in der Veröffentlichung erwähnten „Hochrechnungen“ auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL zur „indirekten forstlichen Betreuung“ durch?

Welche Detailergebnisse zur Höhe der „indirekten forstlichen Betreuung“, gegliedert nach Körperschaftswald und Privatwald nach einzelnen Bundesländern und „Fördermittelhöhe“ in € und €/ha sind Ihnen bekannt? Wurden diese Details veröffentlicht, wenn NEIN, wo sind Details abrufbar?

Welchen Zeitraum betrachten die Hochrechnungen?

Beinhalten diese Hochrechnungen nur die „indirekte forstliche Betreuung“ von Forstbetriebe größer 200 ha?

Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte die „indirekte forstliche Betreuung“ in Forstbetrieben <= 200 ha?

Auf welcher EU-, Bundes- oder Landes- Rechtsgrundlage erfolgt die „indirekte forstliche Betreuung“ in Deutschland?

Ist die Europäische Kommission über das Ausmaß der „indirekten forstlichen Betreuung“ in Deutschland von Ihnen informiert worden, bzw. haben Sie oder hat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zu dieser „indirekten“ Subventionierung bei der EU beantragt und erhalten?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Interne…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung des BMEL „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“, Verfasser: Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim BMEL [#32913]
Datum
16. August 2018 22:42
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Internetauftritt zum Thema „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“ schreiben Sie folgendes: „Erste Hochrechnungen auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL über die Höhe der bisher bundesweit für die indirekte forstliche Betreuung eingesetzten Haushaltsmittel belaufen sich auf rund 250 Mio. Euro pro Jahr. Dieser Betrag liegt weit über der Höhe der gesamten Förderung forstlicher Maßnahmen nach der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) für Waldumbau, Waldwegebau etc., die sich zusammen mit den entsprechenden, durch die EU über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) geförderten Anteilen auf gut 60 Mio. Euro pro Jahr belaufen.“ (S. 4/6, 1. Abschnitt) Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen: Was verstehen Sie konkret unter „indirekter forstlicher Betreuung“, welche einzelnen forstlichen Dienstleistungen fallen darunter, wer ist „Betreuer“ und wer ist „Betreuter“? Wer führte die in der Veröffentlichung erwähnten „Hochrechnungen“ auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL zur „indirekten forstlichen Betreuung“ durch? Welche Detailergebnisse zur Höhe der „indirekten forstlichen Betreuung“, gegliedert nach Körperschaftswald und Privatwald nach einzelnen Bundesländern und „Fördermittelhöhe“ in € und €/ha sind Ihnen bekannt? Wurden diese Details veröffentlicht, wenn NEIN, wo sind Details abrufbar? Welchen Zeitraum betrachten die Hochrechnungen? Beinhalten diese Hochrechnungen nur die „indirekte forstliche Betreuung“ von Forstbetriebe größer 200 ha? Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte die „indirekte forstliche Betreuung“ in Forstbetrieben <= 200 ha? Auf welcher EU-, Bundes- oder Landes- Rechtsgrundlage erfolgt die „indirekte forstliche Betreuung“ in Deutschland? Ist die Europäische Kommission über das Ausmaß der „indirekten forstlichen Betreuung“ in Deutschland von Ihnen informiert worden, bzw. haben Sie oder hat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zu dieser „indirekten“ Subventionierung bei der EU beantragt und erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung des BMEL „Betreuung und Förde…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Veröffentlichung des BMEL „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“, Verfasser: Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim BMEL [#32913]
Datum
18. September 2018 05:50
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung des BMEL „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“, Verfasser: Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim BMEL“ vom 16.08.2018 (#32913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ein…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. September 2018 10:14
Status
Warte auf Antwort
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22,2 KB
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4,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik (WBW), die als Bürgeranfrage beantwortet werden wird. Derzeit werden die Antworten auf Ihre Fragen, die sich auf die Stellungnahme beziehen mit dem WBW abtgestimmt. Diese Abstimmung erfordert, da einige Beirate auf Auslandsdienstreisen sind, noch etwas Zeit. Ich sichere Ihnen jedoch eine Beantwortung bis zum 28. September 2018 zu und bitte um Ihr Verständnis. <<E-Mail-Adresse>> Grüße
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antwort // Anfrage zur Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik "Betreuung und Förde…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antwort // Anfrage zur Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik "Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“,
Datum
26. September 2018 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik „Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald“. Ihre Fragen die sich direkt auf die Stellungnahme des Beirates beziehen beantworte ich in Abstimmung mit dem Beirat wie folgt: Frage: Was verstehen Sie konkret unter „indirekter forstlicher Betreuung“, welche einzelnen forstlichen Dienstleistungen fallen darunter, wer ist „Betreuer“ und wer ist „Betreuter“? Antwort: Die Stellungnahme des WBW versteht unter indirekter forstlicher Betreuung die nicht durch volle Kostenerstattung abgedeckte staatliche Unterstützung von privaten und kommunalen Waldeigentümern. Entsprechend umfassen "Betreuer" nur staatliche Betreuer (die aus Landeszuschüssen gesicherte Finanzierung des nicht kostendeckenden Betreuungs-Angebots durch die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern wird hierunter subsumiert) , die "Betreuten" sind Körperschafts- und Privatwaldbetriebe. Die forstwirtschaftlichen Dienstleistungen umfassen forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die sich nicht auf die Fläche des jeweiligen Testbetriebes beziehen wie z. B. die forsttechnische Leitung von Kommunal- und Privatforstbetrieben. Frage: Wer führte die in der Veröffentlichung erwähnten „Hochrechnungen“ auf Basis des Testbetriebsnetzes Forstwirtschaft des BMEL zur „indirekten forstlichen Betreuung“ durch? Antwort: Die Hochrechnungen führte das Thünen-Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie durch. Frage: Welchen Zeitraum betrachten die Hochrechnungen? Antwort: Die Hochrechnungen beziehen sich auf den Zeitraum von 2016. Frage: Beinhalten diese Hochrechnungen nur die „indirekte forstliche Betreuung“ von Forstbetriebe größer 200 ha? Antwort: Die Hochrechnung bezieht auch Forstbetriebe < 200 ha ein. Es wurde der gesamte Privat und-Körperschaftswald betrachtet. Frage: Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte die „indirekte forstliche Betreuung“ in Forstbetrieben <= 200 ha? Antwort: Antwort entfällt (siehe Antwort zur vorherigen Frage). Ihre Fragen die sich an das BMEL richten beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Detailergebnisse zur Höhe der „indirekten forstlichen Betreuung“, gegliedert nach Körperschaftswald und Privatwald nach einzelnen Bundesländern und „Fördermittelhöhe“ in € und €/ha sind Ihnen bekannt? Wurden diese Details veröffentlicht, wenn NEIN, wo sind Details abrufbar? Antwort: Dem BMEL sind die angefragten Daten nicht bekannt. Diese liegen ggf. in den Bundesländern vor. Frage: Auf welcher EU-, Bundes- oder Landes- Rechtsgrundlage erfolgt die „indirekte forstliche Betreuung“ in Deutschland? Antwort: BMEL hat keine indirekte Förderung veranlasst oder geleistet. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Frage: Ist die Europäische Kommission über das Ausmaß der „indirekten forstlichen Betreuung“ in Deutschland von Ihnen informiert worden, bzw. haben Sie oder hat Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zu dieser „indirekten“ Subventionierung bei der EU beantragt und erhalten? Antwort: BMEL hat keine indirekte Förderung veranlasst oder geleistet. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. [X] Freundliche Grüße

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AW: Antwort // Anfrage zur Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik "Betreuung und F…
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Von
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Betreff
AW: Antwort // Anfrage zur Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik "Betreuung und Förderung im kleinstrukturierten Privat- und Körperschaftswald - Stellungnahme – Juni 2018“, [#32913]
Datum
26. September 2018 10:08
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde folgende Frage an das BMEL gestellt: Frage: Welche Detailergebnisse zur Höhe der „indirekten forstlichen Betreuung“, gegliedert nach Körperschaftswald und Privatwald nach einzelnen Bundesländern und „Fördermittelhöhe“ in € und €/ha sind Ihnen bekannt? Wurden diese Details veröffentlicht, wenn NEIN, wo sind Details abrufbar? Ihre Antwort: Dem BMEL sind die angefragten Daten nicht bekannt. Diese liegen ggf. in den Bundesländern vor. Frage an das BMEL: Das dem BMEL die angefragten Daten nicht bekannt sind wird bestritten. Das Thünen-Institut wird vom BMEL unterhalten. Damit liegen dem BMEL auch die der Hochrechnung zugrundeliegenden Detaildaten nach Bundesländern vor. Bitte legen Sie die Details der Hochrechnung vor. "...Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) benötigt für seine Arbeit wissenschaftliche Grundlagen. Es unterhält daher einen Forschungsbereich, der wissenschaftliche Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst-, Fischerei- und Verbraucherpolitik erarbeitet. Dazu zählen neben dem Thünen-Institut drei weitere Bundesforschungsinstitute...Die Ergebnisse der Forschung werden grundsätzlich veröffentlicht. Damit profitieren auch Verbraucher, Wirtschaftsunternehmen sowie die interessierte Öffentlichkeit von der BMEL-Forschung..." Quelle: https://www.thuenen.de/de/infothek/bmel/ Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>