Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte

Anfrage an: Bundesgerichtshof

für eine wissenschaftliche Publikation zur Veröffentlichungspflicht gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte (Art. 95 GG) bitte ich um Mitteilung folgender amtlicher Information:

1. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) auf der Homepage des BGH öffentlich zugänglich gemacht?

2. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) der Online-Datenbank der juris GmbH zur Verfügung gestellt?

3. Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wurde: Wer entscheidet über die Selektion und Fallauswahl veröffentlichungswürdiger Entscheidungen? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien?

4. Wer entscheidet über die Aufnahme einer Entscheidung in die offizielle Sammlung BGHZ? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Julian Rapp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für eine wissensc…
An Bundesgerichtshof Details
Von
Julian Rapp
Betreff
Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte [#226576]
Datum
11. August 2021 10:37
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für eine wissenschaftliche Publikation zur Veröffentlichungspflicht gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte (Art. 95 GG) bitte ich um Mitteilung folgender amtlicher Information: 1. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) auf der Homepage des BGH öffentlich zugänglich gemacht? 2. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) der Online-Datenbank der juris GmbH zur Verfügung gestellt? 3. Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wurde: Wer entscheidet über die Selektion und Fallauswahl veröffentlichungswürdiger Entscheidungen? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien? 4. Wer entscheidet über die Aufnahme einer Entscheidung in die offizielle Sammlung BGHZ? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Rapp Anfragenr: 226576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226576/ Postanschrift Julian Rapp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Rapp
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. August 2021 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
Sehr geehrter Herr Dr. Rapp, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“, das zuständigkei…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
AW: Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte [#226576]
Datum
17. August 2021 15:24
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Rapp, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“, das zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden ist. Sie begehren Auskunft zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch den Bundesgerichthof. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) auf der Homepage des BGH öffentlich zugänglich gemacht? Ja 2. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) der Online-Datenbank der juris GmbH zur Verfügung gestellt? Ja 3. Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wurde: Wer entscheidet über die Selektion und Fallauswahl veröffentlichungswürdiger Entscheidungen? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien?