Veröffentlichung von Auswertungen für Regierung, Verwaltung und Dritte

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

1. Ich bitte Sie, alle statistischen Auswertung, welche für Regierung und Verwaltung sowie im Auftrag von Dritten erstellt wurden, für Jedermann zu veröffentlichen.

2. Zusätzlich bitte ich Sie, Ihr frei verfügbares Angebot dahingehend auszuweiten, dass die Statistiken in den INSPIRE-Gitter 100 m, 250 m, 500 m, 750 m und 1000 m sowie auf Baublockebene als Datensätze verfügbar sind. Sie werden damit zu weiteren Produkten der deutschen und europäischen Statistik vergleichbar.

3. Bitte teilen Sie mir mit, unter welcher Lizenz die Auftragsarbeiten für Regierung, Verwaltung und Dritte gestellt werden. DESTATIS veröffentlicht diese in der Regel unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“.

4. Falls Gebühren für die Erstellung oder Bereitstellung der angefragten Daten entstehen, bitte ich um öffentliche Mitteilung jeder Gebühren.

5. Ferner bitte ich um die öffentliche Mitteilung der Gebühren, welche für die Erstellung und Bereitstellung von Auftragsarbeiten im Allgemeinen aufgerufen werden.

Begründung der Anfrage:
Das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) führt detaillierte Statistiken u. a. zur An- und Abmeldung von Fahrzeugen, zu Fahrzeugklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten, Emissionsklassen, Kraftstoffarten und Verkehrsleistungen. Einige Ergebnisse werden in Berichten und als Tabellen in verschiedenen Aggregationsstufen veröffentlicht. In der Regel geschieht dies auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene.

Die statistischen Daten dienen primär als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Regierung und Verwaltung, jedoch existiert auch ein öffentliches Interesse seitens der Bevölkerung, der Forschung, der Presse und der Wirtschaft. Das Interesse kann analog zum Interesse an den Erhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gesehen werden. Diese Ämter haben in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem vollständigen und richtigen Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland bestehe. So kann mit der Kreuzung der Anzahl an Fahrzeugen und der Fahrzeugklasse mit weiteren Daten jenes Bild konkretisiert werden. Mit den veröffentlichten Daten ist dies derzeit jedoch nicht widerspruchsfrei möglich: Die veröffentlichten Ergebnisse sind für kleinräumige Analysen, z. B. innerhalb einer heterogenen Großstadt, viel zu grob.

Das KBA bietet daher einen kostenpflichtigen Dienst an, die erhobenen Daten in verschiedenen Aggregations- und Detailstufen aufzubereiten. Eine Veröffentlichung dieser bereits erzeugten Datensätze steht trotz der vollständigen Bezahlung der entstandenen Gebühren nicht statt.

Mir ist bewusst, dass detaillierte Informationen, wie Mikrodaten, u. a. aufgrund des Datenschutzes und der Geheimhaltung nur über das Forschungsdatenzentrum erhältlich sind; jene Daten sollen aber nicht Umfang der Anfrage sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte Sie…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Auswertungen für Regierung, Verwaltung und Dritte [#62247]
Datum
17. März 2019 14:03
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte Sie, alle statistischen Auswertung, welche für Regierung und Verwaltung sowie im Auftrag von Dritten erstellt wurden, für Jedermann zu veröffentlichen. 2. Zusätzlich bitte ich Sie, Ihr frei verfügbares Angebot dahingehend auszuweiten, dass die Statistiken in den INSPIRE-Gitter 100 m, 250 m, 500 m, 750 m und 1000 m sowie auf Baublockebene als Datensätze verfügbar sind. Sie werden damit zu weiteren Produkten der deutschen und europäischen Statistik vergleichbar. 3. Bitte teilen Sie mir mit, unter welcher Lizenz die Auftragsarbeiten für Regierung, Verwaltung und Dritte gestellt werden. DESTATIS veröffentlicht diese in der Regel unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“. 4. Falls Gebühren für die Erstellung oder Bereitstellung der angefragten Daten entstehen, bitte ich um öffentliche Mitteilung jeder Gebühren. 5. Ferner bitte ich um die öffentliche Mitteilung der Gebühren, welche für die Erstellung und Bereitstellung von Auftragsarbeiten im Allgemeinen aufgerufen werden. Begründung der Anfrage: Das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) führt detaillierte Statistiken u. a. zur An- und Abmeldung von Fahrzeugen, zu Fahrzeugklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten, Emissionsklassen, Kraftstoffarten und Verkehrsleistungen. Einige Ergebnisse werden in Berichten und als Tabellen in verschiedenen Aggregationsstufen veröffentlicht. In der Regel geschieht dies auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene. Die statistischen Daten dienen primär als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Regierung und Verwaltung, jedoch existiert auch ein öffentliches Interesse seitens der Bevölkerung, der Forschung, der Presse und der Wirtschaft. Das Interesse kann analog zum Interesse an den Erhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gesehen werden. Diese Ämter haben in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem vollständigen und richtigen Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland bestehe. So kann mit der Kreuzung der Anzahl an Fahrzeugen und der Fahrzeugklasse mit weiteren Daten jenes Bild konkretisiert werden. Mit den veröffentlichten Daten ist dies derzeit jedoch nicht widerspruchsfrei möglich: Die veröffentlichten Ergebnisse sind für kleinräumige Analysen, z. B. innerhalb einer heterogenen Großstadt, viel zu grob. Das KBA bietet daher einen kostenpflichtigen Dienst an, die erhobenen Daten in verschiedenen Aggregations- und Detailstufen aufzubereiten. Eine Veröffentlichung dieser bereits erzeugten Datensätze steht trotz der vollständigen Bezahlung der entstandenen Gebühren nicht statt. Mir ist bewusst, dass detaillierte Informationen, wie Mikrodaten, u. a. aufgrund des Datenschutzes und der Geheimhaltung nur über das Forschungsdatenzentrum erhältlich sind; jene Daten sollen aber nicht Umfang der Anfrage sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
310-100 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Veröffentlichung von Auswertungen für Regierung, Verwaltung und Dritte IFG/UIG-Anfrage
Datum
2. April 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
310-100 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Ich möchte darauf wie folgt eingehen: Zu 1. Das KBA veröffentlicht seine Statistischen Auswertungen als sog. Grundinformationen im Internetauftritt www. kba.de. Individuelle Leistungen, die auf Anforderung des Ministeriums erarbeitet werden oder als sog. Auftragsarbeit gegen Entgelt für Kunden erarbeitet werden, unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht. Sie werden im speziellen Einzelfall z.B. gegen Kostenerstattung auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung zusammengestellt und "gehören" damit den Auftraggebern. Es steht aber "Jedermann" frei, Fragestellungen in Auftrag zu geben, die dann vom KBA kostenlos beantwortet werden, oder bei zu hohem Aufwand gegen Erstattung der anfallenden Kosten aufbereitet und bereitgestellt werden können. Der gleichberechtigte Zugang zu den Daten ist damit sichergestellt. Zu 2. Das KBA pilotiert derzeit die Georeferenzierung von Datenbeständen. Dabei spielt insbesondere die Datenqualität eine wichtige Rolle, da beispielsweise die Meldungen der regionalen Zulassungsbehörden keine Gewähr für einheitliche Schreibweisen oder Adressangaben bieten. Aus Datenschutzgründen ist -nach derzeitigem Diskussionsstand- nicht damit zu rechnen, dass Gitterzellen unterhalb der 1000m-Grenze regelmäßig veröffentlicht werden können. Ob überhaupt Gitterzellen in kleinräumiger Aufteilung und Benennung bereitgestellt werden oder lediglich Kartenmaterial veröffentlicht wird, ist derzeit nicht entschieden. Zu 3. Das KBA erlaubt die Nutzung der veröffentlichten Daten mit Quellenangabe. Dies entspricht der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Eine entsprechende, ergänzende Bezugnahme im KBA- Internetauftritt ist aktuell in Vorbereitung. Zu 4. Der Aufwand für individuelle statistische Dienstleistungen wird nicht als Gebühr abgerechnet. Mit jedem Auftrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung verbunden, die den Kunden zur Zahlung eines Entgeltes verpflichtet, das nach dem Selbstkostendeckungsprinzip am tatsächlich, zusätzlich entstandenem Aufwand erhoben wird. Dieser Preis ist dann incl. Umsatzsteuer zu bezahlen. Diese Verfahrensweise ist bundesweit üblich und anerkannt, da eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung es nicht zulässt, dass Bedarfe nach speziellen Dienstleistungen (eines Einzelnen) vom Steuerzahler aus allgemeinen Haushaltsmitteln abgedeckt werden. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass in größerem Umfang auftretende individuelle Anfragen auch zu einer Optimierung der allgemeinen und kostenfreien Veröffentlichungen (für Jedermann) führen. Zu 5. Mit den Kunden werden einzelne - mit der Abarbeitung eines Auftrages tatsächlich verbundene- Kosten vereinbart. Das KBA erwirtschaftet hier keine Gewinne, deckt aber aus den Einnahmen unmittelbar den erforderlichen zusätzlichen Sachmittel- und Personaleinsatz. Diese Dienstleistungen werden in einem eigenen Rechnungskreis erfasst und nachgewiesen und entlasten somit direkt den allgemeinen Bundeshaushalt in einem jährlichen Gesamtumfang von rd. 5 Mio. Euro. Der Einzelauftragswert liegt zwischen wenigen hundert Euro und Daueraufträgen mit über 100.000 Euro jährlichen Kosten. Ohne diese direkte Finanzierung der Dienstleistungen wäre eine Bearbeitung auf der Basis allgemein verfügbarer Ressourcen grundsätzlich nicht möglich und bei strikter Anwendung der Bundeshaushaltsordnung in der Regel auch nicht zulässig. Ich hoffe, sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, ich konnte Ihre Fragen soweit ausreichend beantworten. Für evtl. weitere Rückfragen stehe ich gern unter den nachstehenden Kontaktdaten zur Verfügung. Ich mache darauf aufmerksam, dass mit Bezug auf §6 UIG gegen die oben genannte Entscheidung der Verwaltungsrechtsweg nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen