Sehr
geehrte<< Anrede >>
Ich wiederhole meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene“ vom 19.04.2020 (#184906).
In Ihrer Ablehnung vom 05.05.2020 begründeten Sie mit dem Vorrang des Datenschutzes. Ich widerspreche Ihrer damaligen Argumentation.
1. Die Infektionslage ist jetzt eine ganz andere. Der Landkreis wird in wenigen Tagen die Inzidenz Schwelle von 35/100000 überschreiten. Somit entfällt Ihr Argument, dass der Datenschutz wegen zu geringer Zahlen nicht gewährleistet werden kann. Statt dessen hat sich die Gefahrenlage insbesondere für vulnerable Gruppen (denen ich angehöre) verschärft.
Eine erneute Abwägung zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz muss zwingend erfolgen.
2. Da die Verantwortung für sich aus hohen Inzidenzen ergebenden zu ergreifende Maßnahmen inzwischen auf die Kommunen übergegangen ist, werden Sie ohnehin in wenigen Tagen den Bürgermeistern im Kreis alle Zahlen offenlegen müssen. Dies wäre der richtige Zeitpunkt, um auch die Öffentlichkeit zu informieren.
3. In Wesendorf ist eine Tendenz zu beobachten, die nicht im Interesse Ihrer Behörde liegen kann: der mangelnden Transparenz Ihrer Behörde wegen, sinkt die Bereitschaft in der Bevölkerung massiv, weitere Einschränkungen hinzunehmen.
4. Ihr ursprüngliches Datenschutzargument kann nicht aufrechterhalten werden. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat es keinerlei gerichtliche Schritte gegen Landkreise gegeben, die auf kommunaler Ebene Infektionszahlen veröffentlichen. Dies weist darauf hin, dass in diesem Fall der Gesundheitsschutz priorisiert wird und werden muss.
Ich verweise daher auf ein meinerseits wegen meiner gesundheitlichen Situation absolut berechtigtes Interesse an der Gefahrenlage im Ort, zu Zwecken des Infektions- und Gesundheitsschutz es tagesaktuell die relevanten Daten für Wesendorf zu erhalten.
Gern auch über die Landkreis Seite oder über die Seite der Samtgemeinde.
Für die Entscheidung über meinen erneuten Antrag steht Ihnen eine Bearbeitungszeit von einem Monat zu.
Mit freundlichen Grüßen
Edda Brandes
Wesendorf, 24.10.2020
Anfragenr: 184906
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