Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene

Die tagesgenauen Infektionszahlen in der Samtgemeinde Wesendorf bzgl. des Coronavirus inkl. Todesfälle und geschätzte Genesungen. Dies kann durch Veröffentlichung an geeigneter (und bekannt gemachter) Stelle erfolgen: Portal Niedersachsen, Landkreis Gifhorn oder über die Webseite der Samtgemeinde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Edda Brandes
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die tagesgenau…
An Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Edda Brandes
Betreff
Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene [#184906]
Datum
19. April 2020 17:30
An
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die tagesgenauen Infektionszahlen in der Samtgemeinde Wesendorf bzgl. des Coronavirus inkl. Todesfälle und geschätzte Genesungen. Dies kann durch Veröffentlichung an geeigneter (und bekannt gemachter) Stelle erfolgen: Portal Niedersachsen, Landkreis Gifhorn oder über die Webseite der Samtgemeinde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Edda Brandes Anfragenr: 184906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184906 Postanschrift Edda Brandes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Edda Brandes
Edda Brandes
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe zu meiner Anfrage vom 19.04.2020 bislang keine Reaktion erhalten. B…
An Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Edda Brandes
Betreff
Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene [#184906]
Datum
4. Mai 2020 15:24
An
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe zu meiner Anfrage vom 19.04.2020 bislang keine Reaktion erhalten. Bitte bestätigen Sie mir den Empfang der ursprünglichen Anfrage und, falls möglich, einen Status. Mit freundlichen Grüßen Edda Brandes Anfragenr: 184906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184906 Postanschrift Edda Brandes << Adresse entfernt >>
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Brandes, mit Mail vom 19.04.2020 haben Sie die tagesgenauen Infektionszahlen bzgl. des Corona-V…
Von
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene [#184906]
Datum
5. Mai 2020 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brandes, mit Mail vom 19.04.2020 haben Sie die tagesgenauen Infektionszahlen bzgl. des Corona-Virus inklusive der Todesfälle sowie der geschätzten Genesungen in der Samtgemeinde Wesendorf angefordert. Ihren Antrag stützen Sie auf § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Hilfsweise stellen Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage. Grundsätzlich könnten Sie einen Anspruch gem. § 3 NUIG auf Zugang zu Umweltinformationen haben. Vorliegend könnte die menschliche Gesundheit durch den Zustand der Luft betroffen sein und die Information über die Infektionszahlen könnten folglich eine Umweltinformation darstellen. Vor dem Hintergrund von § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG ist Ihr Antrag jedoch abzulehnen. Durch das Bekanntgeben der Informationen werden personenbezogene Daten offenbart und dadurch die Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Hierbei ist unerheblich, dass im Zusammenhang mit den betreffenden Daten keine bestimmten Personen genannt werden Angesichts der sinkenden Infektionszahlen und der geringen Werte und Einwohnerzahlen in der Samtgemeinde Wesendorf können diese Daten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Aus den gleichen Gesichtspunkten ist ebenfalls eine Bürgeranfrage abzulehnen. Gegenstand Ihrer Anfrage sind vorliegend Gesundheitsdaten, die von § 1 VIG nicht erfasst sind, sodass ein Anspruch nach dem VIG nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Edda Brandes
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich wiederhole meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Coro…
An Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Edda Brandes
Betreff
Re:AW: Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene [#184906]
Datum
24. Oktober 2020 14:30
An
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich wiederhole meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene“ vom 19.04.2020 (#184906). In Ihrer Ablehnung vom 05.05.2020 begründeten Sie mit dem Vorrang des Datenschutzes. Ich widerspreche Ihrer damaligen Argumentation. 1. Die Infektionslage ist jetzt eine ganz andere. Der Landkreis wird in wenigen Tagen die Inzidenz Schwelle von 35/100000 überschreiten. Somit entfällt Ihr Argument, dass der Datenschutz wegen zu geringer Zahlen nicht gewährleistet werden kann. Statt dessen hat sich die Gefahrenlage insbesondere für vulnerable Gruppen (denen ich angehöre) verschärft. Eine erneute Abwägung zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz muss zwingend erfolgen. 2. Da die Verantwortung für sich aus hohen Inzidenzen ergebenden zu ergreifende Maßnahmen inzwischen auf die Kommunen übergegangen ist, werden Sie ohnehin in wenigen Tagen den Bürgermeistern im Kreis alle Zahlen offenlegen müssen. Dies wäre der richtige Zeitpunkt, um auch die Öffentlichkeit zu informieren. 3. In Wesendorf ist eine Tendenz zu beobachten, die nicht im Interesse Ihrer Behörde liegen kann: der mangelnden Transparenz Ihrer Behörde wegen, sinkt die Bereitschaft in der Bevölkerung massiv, weitere Einschränkungen hinzunehmen. 4. Ihr ursprüngliches Datenschutzargument kann nicht aufrechterhalten werden. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat es keinerlei gerichtliche Schritte gegen Landkreise gegeben, die auf kommunaler Ebene Infektionszahlen veröffentlichen. Dies weist darauf hin, dass in diesem Fall der Gesundheitsschutz priorisiert wird und werden muss. Ich verweise daher auf ein meinerseits wegen meiner gesundheitlichen Situation absolut berechtigtes Interesse an der Gefahrenlage im Ort, zu Zwecken des Infektions- und Gesundheitsschutz es tagesaktuell die relevanten Daten für Wesendorf zu erhalten. Gern auch über die Landkreis Seite oder über die Seite der Samtgemeinde. Für die Entscheidung über meinen erneuten Antrag steht Ihnen eine Bearbeitungszeit von einem Monat zu. Mit freundlichen Grüßen Edda Brandes Wesendorf, 24.10.2020 Anfragenr: 184906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184906/ Postanschrift Edda Brandes << Adresse entfernt >>
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Brandes, Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Stelle mit der Bitte um Stellungnahme weiterge…
Von
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Re:AW: Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene [#184906]
Datum
26. Oktober 2020 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brandes, Ihre Anfrage habe ich an die zuständige Stelle mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort zeitnah eine Antwort erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Brandes, die veränderte Infektionslage ändert nichts an unserer Argumentation zur Veröffentlichu…
Von
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Veröffentlichung von Corona-relevanten Zahlen auf Gemeindeebene
Datum
26. Oktober 2020 14:01
Status
Sehr geehrte Frau Brandes, die veränderte Infektionslage ändert nichts an unserer Argumentation zur Veröffentlichung der Zahlen. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind im Wesentlichen drei Argumente: 1. Natürlich spielt der Datenschutz weiterhin eine Rolle. Gesundheitsdaten genießen dabei einen besonders hohe Schutzwürdigkeit. Dieses Vorgehen wird auch bei anderen Infektionskrankheiten wie bspw. der Grippe oder HIV gewählt. Beim Corona-Virus wird davon nicht abgewichen. 2. Die Infektionszahlen vor Ort haben keine Auswirkungen auf die Verhaltensweisen der Bewohnerinnen und Bewohner. Infektionsschützende Maßnahmen wie die AHA-Regeln gelten unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Samtgemeinden/Städten für den gesamten Landkreis und überall in gleichem Maße. Dass niemand positiv getestet wurde, bedeutet zudem nicht, dass die Samtgemeinde/Stadt infektionsfrei ist. Es kann weiterhin Personen geben, die keine Symptome zeigen und dennoch das Corona-Virus verbreiten. Die Vorsicht und Befolgung der AHA-Regeln darf in keinem Fall davon abhängig gemacht werden, ob derzeit vergleichsweise wenige oder viele Infektionen in einer Samtgemeinde/Stadt vorliegen. Mit anderen Worten: Auch wenn es in einer Samtgemeinde/Stadt nachweislich keine Infektionen gibt, ist das kein Grund in Sicherheit zu wiegen und die AHA-Regel zu vernachlässigen. Im Gegenteil, die Regelungen müssen zum Selbstschutz und vor allem auch zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger überall gleichermaßen berücksichtigt werden. 3. Größere, lokalere Ausbrüche (z. B. in Schulen oder Kitas) werden von Seiten den Kreisverwaltung stets sehr transparent kommuniziert. Für den Fall, dass es lokal ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt, ergreift das Gesundheitsamt stets geeignet Maßnahmen und ermittelt die Kontaktpersonen, um potentielle Infektionsketten zu unterbrechen. Mit freundlichen Grüßen