Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Coburg

Den Haushalt der Stadt Coburg in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS).
Die von der Stadt Coburg veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe http://www.coburg.de/startseite/Verwaltung-Politik/Finanzen/Haushaltsplan.aspx) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind.

Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten:
Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de

Da die Stadt Coburg in Oberfranken eine Vorreiter-Kommune bei der Digitalisierung im kommunalen Bereich ist, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anfrage unterstützen. Hintergrund der Anfrage ist, dass ich zusammen mit der Initiative Offener Haushalt (https://offenerhaushalt.de/) die Haushalte von Leuchtturm-Kommunen so aufbereiten möchte, dass für andere Kommunen sichtbar wird, wie sie Digitalisierungsprojekte über ihren Haushalt finanzieren können. Das Projekt soll ein Beitrag dazu sein, die häufig schwierige Fragen, wie neue digitale Produkte und Dienstleistungen im kommunalen Bereich finanziert werden können, aufzuschlüsseln und die Kommunen dabei zu unterstützen, sich gegenseitig zu helfen und ggf. zu vernetzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    29. März 2018
  • 0 Follower:innen
Sandra Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Haushalt d…
An Stadtverwaltung Coburg Details
Von
Sandra Müller
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Coburg [#26771]
Datum
27. Februar 2018 18:30
An
Stadtverwaltung Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Haushalt der Stadt Coburg in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS). Die von der Stadt Coburg veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe http://www.coburg.de/startseite/Verwaltung-Politik/Finanzen/Haushaltsplan.aspx) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten: Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de Da die Stadt Coburg in Oberfranken eine Vorreiter-Kommune bei der Digitalisierung im kommunalen Bereich ist, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anfrage unterstützen. Hintergrund der Anfrage ist, dass ich zusammen mit der Initiative Offener Haushalt (https://offenerhaushalt.de/) die Haushalte von Leuchtturm-Kommunen so aufbereiten möchte, dass für andere Kommunen sichtbar wird, wie sie Digitalisierungsprojekte über ihren Haushalt finanzieren können. Das Projekt soll ein Beitrag dazu sein, die häufig schwierige Fragen, wie neue digitale Produkte und Dienstleistungen im kommunalen Bereich finanziert werden können, aufzuschlüsseln und die Kommunen dabei zu unterstützen, sich gegenseitig zu helfen und ggf. zu vernetzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sandra Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller

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