Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Leipzig

Anfrage an: Stadt Leipzig

Den Haushalt der Stadt Leipzig in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS).
Die von der Stadt Leipzig veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/haushalt-und-finanzen/) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind.

Beispiele für Maschinenlesbare Haushaltsdaten:
- Stadt Bremen: http://www.daten.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2015
  • Frist
    27. März 2015
  • 5 Follower:innen
Andreas Haller
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadt Leipzig Details
Von
Andreas Haller
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Leipzig [#8715]
Datum
21. Februar 2015 14:14
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Haushalt der Stadt Leipzig in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS). Die von der Stadt Leipzig veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/haushalt-und-finanzen/) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Beispiele für Maschinenlesbare Haushaltsdaten: - Stadt Bremen: http://www.daten.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andreas Haller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Haller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Haller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Haller, Ihren Antrag auf Einsichtnahme nach der Informationsfreiheitssatzung für den Haushalt…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Leipzig [#8715] [Antwort]
Datum
24. Februar 2015 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Haller, Ihren Antrag auf Einsichtnahme nach der Informationsfreiheitssatzung für den Haushaltplan in einem maschinenlesbaren Dateiformat haben wir an das Dezernat Finanzen zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Dezernat Finanzen Tel. 0341/ 123 3009 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen