Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg

Den Haushalt der Stadt Wolfsburg in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS).
Die von der Stadt Wolfsburg veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe https://www.wolfsburg.de/rathaus/bekanntmachungen/haushaltsplaene) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind.

Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten:
Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de

Da die Stadt Wolfsburg eine Vorreiter-Kommune bei der Digitalisierung im kommunalen Bereich ist, was sich auch im Interaktiven Haushalt der Stadt zeigt, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anfrage unterstützen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2018
  • Frist
    29. März 2018
  • 0 Follower:innen
Sandra Müller
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Haushalt der St…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
Sandra Müller
Betreff
Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg [#26770]
Datum
27. Februar 2018 18:10
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Haushalt der Stadt Wolfsburg in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS). Die von der Stadt Wolfsburg veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe https://www.wolfsburg.de/rathaus/bekanntmachungen/haushaltsplaene) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten: Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de Da die Stadt Wolfsburg eine Vorreiter-Kommune bei der Digitalisierung im kommunalen Bereich ist, was sich auch im Interaktiven Haushalt der Stadt zeigt, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anfrage unterstützen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sandra Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller
Sandra Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushal…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
Sandra Müller
Betreff
AW: Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg [#26770]
Datum
13. April 2018 15:43
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg“ vom 27.02.2018 (#26770) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller Anfragenr: 26770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sandra Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrte Frau Müller, Ihre Nachricht wurde an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Haushaltswesen weite…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg [#26770]
Datum
13. April 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller, Ihre Nachricht wurde an die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Haushaltswesen weitergeleitet. Sie erhalten von dort gegebenenfalls eine weitere Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrte Frau Müller, die Stadt Wolfsburg stellt Ihre Haushaltsdaten im Interkommunalen Vergleichs-System (…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Veröffentlichung von maschinenlesbaren Haushaltsdaten der Stadt Wolfsburg [#26770]
Datum
18. April 2018 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
6,6 KB


Sehr geehrte Frau Müller, die Stadt Wolfsburg stellt Ihre Haushaltsdaten im Interkommunalen Vergleichs-System (IKVS) unter dem Link http://www.wolfsburg.de/interaktiverhaushalt zur Verfügung. Für die Haushaltsdaten wird das gängige PDF Format genutzt und kein Excel Format. Eine Nutzung des Excel Formats ist nicht vorgesehen. Stadt Wolfsburg Der Oberbürgermeister im Auftrag Marcel Schifer E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.wolfsburg.de<http://www.wolfsburg.de/> Telefon: 05361 28-2817 Telefax: 05361 28-2758 [image002]Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Finanzen Abteilung Haushalt und Zentrales Controlling Zimmer: A608, Rathaus A Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg