Veröffentlichung von Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen

teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen.

Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden?

Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: teilen Sie mir bitte mit, …
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen [#187125]
Datum
20. Mai 2020 19:47
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden? Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187125 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Mai 2020 19:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Staatliches Bauamt Bayreuth
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B15“ Ortsumgehung Fattigau-Oberkotzau Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre N…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Via
Briefpost
Betreff
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B15“ Ortsumgehung Fattigau-Oberkotzau
Datum
2. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 20.05.2020 über die Internetplattform www.fragdenstaat.de haben wir erhalten. Für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zu Planfeststellungsverfahren ist die Planfeststellungsbehörde bei der Regierung von Oberfranken zuständig. Mit freundlichen Grüßen