Veröffentlichung von Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen
Anfrage an:
Staatliches Bauamt Bayreuth
teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen.
Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden?
Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Anfrage abgelehnt
-
Datum20. Mai 2020
-
23. Juni 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!