Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177„Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau)
Am 20.05.2020 erhielten Sie über die Plattform FragDenStaat die Anfrage [#187125], in der ich eine allgemeine Anfrage stellte, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen. Sie verwiesen mich wegen der allgemeinen Anfrage an die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken.
Meine Anfrage [#188402] vom 07.06.2020 bei der Regierung von Oberfranken zu dem Betreff wurde sinngemäß so beantwortet, dass keine allgemeine Aussage getroffen werden kann, die Urheberrechte hängen von den konkreten Planfeststellungsunterlagen ab. Nach der Konkretisierung meiner Anfrage auf die Planfeststellungsunterlagen St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) wurde mir heute von der Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass für die konkrete Anfrage wiederum das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit der konkreten Anfrage erneut an Sie.
Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen:
1. Dürfen die Pläne und Luftbilder aus den Planfeststellungsunterlagen
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau)
vom 15.12.2010 und den Tekturen vom 23.05.2012 und 05.07.2013 in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden?
2. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, welche Form der Quellenangabe ist vorgeschrieben?
3. Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, welche Rechtsgrundlage begründet dies?
Falls Sie wider Erwarten nicht für die Beantwortung der Fragen zuständig sind, bitte ich Sie die Fragen an die zuständige Behörde weiterzuleiten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juli 2020
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1. September 2020
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