Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177„Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau)

Am 20.05.2020 erhielten Sie über die Plattform FragDenStaat die Anfrage [#187125], in der ich eine allgemeine Anfrage stellte, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen. Sie verwiesen mich wegen der allgemeinen Anfrage an die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken.

Meine Anfrage [#188402] vom 07.06.2020 bei der Regierung von Oberfranken zu dem Betreff wurde sinngemäß so beantwortet, dass keine allgemeine Aussage getroffen werden kann, die Urheberrechte hängen von den konkreten Planfeststellungsunterlagen ab. Nach der Konkretisierung meiner Anfrage auf die Planfeststellungsunterlagen St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) wurde mir heute von der Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass für die konkrete Anfrage wiederum das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit der konkreten Anfrage erneut an Sie.

Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen:
1. Dürfen die Pläne und Luftbilder aus den Planfeststellungsunterlagen
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau)
vom 15.12.2010 und den Tekturen vom 23.05.2012 und 05.07.2013 in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden?
2. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, welche Form der Quellenangabe ist vorgeschrieben?
3. Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, welche Rechtsgrundlage begründet dies?

Falls Sie wider Erwarten nicht für die Beantwortung der Fragen zuständig sind, bitte ich Sie die Fragen an die zuständige Behörde weiterzuleiten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 20.05.2020 erh…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177„Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) [#193797]
Datum
29. Juli 2020 23:04
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 20.05.2020 erhielten Sie über die Plattform FragDenStaat die Anfrage [#187125], in der ich eine allgemeine Anfrage stellte, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen. Sie verwiesen mich wegen der allgemeinen Anfrage an die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken. Meine Anfrage [#188402] vom 07.06.2020 bei der Regierung von Oberfranken zu dem Betreff wurde sinngemäß so beantwortet, dass keine allgemeine Aussage getroffen werden kann, die Urheberrechte hängen von den konkreten Planfeststellungsunterlagen ab. Nach der Konkretisierung meiner Anfrage auf die Planfeststellungsunterlagen St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) wurde mir heute von der Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken mitgeteilt, dass für die konkrete Anfrage wiederum das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit der konkreten Anfrage erneut an Sie. Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen: 1. Dürfen die Pläne und Luftbilder aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) vom 15.12.2010 und den Tekturen vom 23.05.2012 und 05.07.2013 in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden? 2. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, welche Form der Quellenangabe ist vorgeschrieben? 3. Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, welche Rechtsgrundlage begründet dies? Falls Sie wider Erwarten nicht für die Beantwortung der Fragen zuständig sind, bitte ich Sie die Fragen an die zuständige Behörde weiterzuleiten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193797/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B15“ Ortsumgehung Fattigau-Oberkotzau Sehr geehrt... ich darf Ihnen mitte…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Via
Briefpost
Betreff
St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B15“ Ortsumgehung Fattigau-Oberkotzau
Datum
28. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt... ich darf Ihnen mitteilen, dass gegen die angefragte Veröffentlichung grundsätzlich keine Einwände bestehen. Allerdings dürfen die Planunterlagen nicht verändert werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus …
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177„Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau) [#193797]
Datum
1. September 2020 23:45
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus den Planfeststellungsunterlagen St 2177„Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ (OU Fattigau – Oberkotzau)“ vom 29.07.2020 (#193797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193797/