Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen

meine Anfrage beim Staatlichen Bauamt Bayreuth zu dem Betreff „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen“ wurde mit dem Verweis beantwortet, dass die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit meiner Anfrage an Sie.

Teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen.

Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden?

Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Anfrage bei…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen [#188402]
Datum
7. Juni 2020 20:39
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Anfrage beim Staatlichen Bauamt Bayreuth zu dem Betreff „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen“ wurde mit dem Verweis beantwortet, dass die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit meiner Anfrage an Sie. Teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden? Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188402 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bestätigen wir, dass Ihre Anfrage b…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen [#188402]
Datum
24. Juni 2020 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bestätigen wir, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Sie wird fristgemäß bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Veröffentlichung von Plänen und Lu…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen [#188402]
Datum
2. Juli 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Material von externen Antragstellern. Hierbei ist die Einhaltung fremder Urheberrechte besonders zu beachten. Eine Veröffentlichung auf unserer Website erfolgt nach Freigabe durch den Antragsteller/Urheber und gilt nur für unsere Internetseiten. Als Privatperson dürfen Sie einzelne Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) urheberrechtlich geschützten Materials zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 UrhG anfertigen. Die von Ihnen beschriebene Verwendung der Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Internetseiten und in Informationsschreiben und deren Veröffentlichung richtet sich hingegen an die Öffentlichkeit. Sie stellt somit keinen nach § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG zulässigen Gebrauch dar. Eine entsprechende Vervielfältigung ist vielmehr nur mit Erlaubnis der jeweiligen Antragsteller/Urheber gestattet, so dass auch (konkrete) Anfragen an diese zu richten sind. Sie finden die Adressinformation in der Regel zu Beginn der Planunterlagen im Erläuterungsbericht. Welche Quellenangabe gewünscht ist, ist bei dem jeweiligen Antragsteller/Urheber zu erfragen. Alle Informationen zu urheberechtlich geschützten Werken finden Sie im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). Dieses ist abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage zu der Veröffentlichung von Plänen und Lu…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen [#188402]
Datum
2. Juli 2020 23:25
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage zu der Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern bezieht sich konkret auf die Planfeststellungsunterlagen zur St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau – Oberkotzau (Projekt S2177_OU_Oberkotzau), evtl. hat Sie das Staatliche Bauamt Bayreuth schon informiert. In dem Erläuterungsbericht vom 15.12.2010, den Planfeststellungsunterlagen vom 15.12.2010 und dem Planfeststellungsbeschluss vom 23.07.2014 sind keine externen Antragsteller oder Urheber aufgeführt. Die Schriftfelder der Pläne und Luftbilder weisen das Staatliche Bauamt Bayreuth des Freistaats Bayern aus und verweisen bei der Geodatenbasis durch das Copyrightsymbol auf die Bayerische Vermessungsverwaltung, Hinweise auf weitere Urheberrechte sind nicht enthalten. Meine allgemein formulierten Fragen möchte ich konkretisieren: 1. Dürfen die Pläne und Luftbilder aus den Planfeststellungsunterlagen zur St 2177 „Schwarzenbach a.d. Saale – Hof B 15“ OU Fattigau – Oberkotzau in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden? 2. Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, welche Form der Quellenangabe ist vorgeschrieben? 3. Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, welche Rechtsgrundlage begründet dies? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188402/