Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen
meine Anfrage beim Staatlichen Bauamt Bayreuth zu dem Betreff „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen“ wurde mit dem Verweis beantwortet, dass die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit meiner Anfrage an Sie.
Teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen.
Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden?
Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Juni 2020
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10. Juli 2020
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wenn nicht würde ich eine Vermittlung durch den Datenschutzbeauftragten von Bayern empfehlen, die Regierung Oberfranken scheint kein Interesse an einem ihrer Kernaufgaben zu haben (Bürger aufklären), das zeigt sich bei Anfragen leider immer wieder.
Demokratieverständniss lässt sich optimieren.