Veröffentlichung von VERA Testergebnisses nach Schulformen (z.B. 2016/2017)

Wir möchten, dass das Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland die Testergebnisse der VERA Vergleichsarbeiten veröffentlicht. Die VERA Vergleichsarbeiten werden jährlich in Klassenstufe 3 und 8 durchgeführt. Wir fordern eine Aufstellung der Testergebnisse analog der Veröffentlichung in Baden-Württemberg. Den entsprechenden Link fügen wir bei. https://www.ls-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/ls-bw/Service/Bildungsberichterstattung/Ergebnisberichte/VERA_8/Ergebnisse_VERA8_2017.pdf

Die Leistungsstanderhebung wird als ein Verfahren zur Qualitätssicherung sowie Schulentwicklung genutzt. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Anrecht zu erfahren, wie sich der Leistungsstand der SchülerInnen an den unterschiedlichen Schulformen zusammensetzt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    12. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Katja Oltmanns
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir möchten, d…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
Katja Oltmanns
Betreff
Veröffentlichung von VERA Testergebnisses nach Schulformen (z.B. 2016/2017) [#30094]
Datum
28. Mai 2018 22:03
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir möchten, dass das Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland die Testergebnisse der VERA Vergleichsarbeiten veröffentlicht. Die VERA Vergleichsarbeiten werden jährlich in Klassenstufe 3 und 8 durchgeführt. Wir fordern eine Aufstellung der Testergebnisse analog der Veröffentlichung in Baden-Württemberg. Den entsprechenden Link fügen wir bei. https://www.ls-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/ls-bw/Service/Bildungsberichterstattung/Ergebnisberichte/VERA_8/Ergebnisse_VERA8_2017.pdf Die Leistungsstanderhebung wird als ein Verfahren zur Qualitätssicherung sowie Schulentwicklung genutzt. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Anrecht zu erfahren, wie sich der Leistungsstand der SchülerInnen an den unterschiedlichen Schulformen zusammensetzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katja Oltmanns <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Katja Oltmanns << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katja Oltmanns

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