Veröffentlichungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr (insbesondere vor 2004)

1.) Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Berichte und Erhebungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr – insbesondere solcher, die vor 2004 veröffentlicht wurden – zu (vorzugsweise digital / in maschinenlesbarem Format).

2.) Bitte senden Sie mir diese Berichte und Erhebungen zu (vorzugsweise digital / in maschinenlesbarem Format).

3.) Bitte senden Sie mir so viele Rohdaten (CSV-Tabellen, ODT-, Excel-Dateien oder ähnliches) wie möglich zu, die zur Erstellung der Berichte verwendet wurden.

Auf E-Mail-Anfragen wurde mir der „Bericht über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr“ aus dem 2004 zugesandt, frühere Veröffentlichungen wurden mir auch auf mehrfache Nachfragen nicht zugänglich gemacht.
In dem Bericht aus dem Jahr 2004 wird jedoch anfangs auf den Vorbericht aus dem Jahr 2000 verwiesen. Einzelne von privaten Verbänden zitierte Zahlen lassen auf weitere, ältere Berichte schließen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
  • Kosten dieser Information:
    26,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Bitte senden…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr (insbesondere vor 2004) [#6119]
Datum
1. April 2014 13:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller Berichte und Erhebungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr – insbesondere solcher, die vor 2004 veröffentlicht wurden – zu (vorzugsweise digital / in maschinenlesbarem Format). 2.) Bitte senden Sie mir diese Berichte und Erhebungen zu (vorzugsweise digital / in maschinenlesbarem Format). 3.) Bitte senden Sie mir so viele Rohdaten (CSV-Tabellen, ODT-, Excel-Dateien oder ähnliches) wie möglich zu, die zur Erstellung der Berichte verwendet wurden. Auf E-Mail-Anfragen wurde mir der „Bericht über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr“ aus dem 2004 zugesandt, frühere Veröffentlichungen wurden mir auch auf mehrfache Nachfragen nicht zugänglich gemacht. In dem Bericht aus dem Jahr 2004 wird jedoch anfangs auf den Vorbericht aus dem Jahr 2000 verwiesen. Einzelne von privaten Verbänden zitierte Zahlen lassen auf weitere, ältere Berichte schließen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungen über den Taxen- und Mi…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veröffentlichungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr (insbesondere vor 2004) [#6119]
Datum
4. Mai 2014 21:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veröffentlichungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr (insbesondere vor 2004)" vom 01.04.2014 (#6119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte/r Anfragesteller/in, mit Schreiben vom 01.04.2014 bitten Sie erneut um Übersendung von Veröffentlich…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
AW: Az.: L 23 - MB 4615 Veröffentlichungen über den Taxen- und Mietwagenverkehr (insbesondere vor 2004) [#6119]
Datum
12. Mai 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Anfragesteller/in, mit Schreiben vom 01.04.2014 bitten Sie erneut um Übersendung von Veröffentlichungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr, insbesondere aus den Jahren vor 2004. Für Ihr Interesse danke ich Ihnen. 1. Wie bereits auf frühere Anfragen mitgeteilt, liegen hier Berichte über die Entwicklung des Taxen- und Mietwagenverkehrs vor 2004 nicht elektronisch vor. Papierkopien der Berichte über die Zeiträume 1960 – 1976, 1976 – 1979, 1979 – 1982, 1982 – 1985, 1985 – 1988 sowie zum Stichtag 01.03.1996 und 01.03.2000, insgesamt ca. 260 Seiten, könnten Ihnen in einem Aktenordner gegen Auslagenersatz in Höhe von 0,10 € / Seite (schwarz-weiß) übersandt werden. Diese Auslagen von etwa 26 Euro müssten Sie also bezahlen. Wenn Sie dies wünschen, nennen Sie mir bitte Ihre Postanschrift. Bestätigen Sie mir außerdem vorab, dass Sie die Auslagen bezahlen möchten. In diesem Fall würde ich Ihnen einen Überweisungsträger mit der Kontoverbindung zuleiten. 2. Soweit Sie – über den genannten Aktenordner hinaus - Rohdaten erfragen, also einzelne Beiträge der Länder zu den Berichten, weise ich darauf hin, dass ein solcher Antrag in der Tat nicht als Bürgeranfrage, sondern als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewertet werden würde. Solche Rohdaten liegen hier indes nicht gesammelt vor, sondern müssten aus zahlreichen Vorgängen über viele Jahre zusammengetragen werden. Eine solche Zusammenstellung, die teilweise Schwärzung (z. B. von personenbezogenen Daten) dieser Unterlagen sowie entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung Dritter wäre mithin mit einer umfangreichen Aktenrecherche sowie Schriftverkehr verbunden. Dies wäre keine einfache Auskunft. Falls dieses Vorgehen dennoch von Ihnen gewünscht werden sollte, würde Ihnen der erhebliche Verwaltungsaufwand auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) berechnet werden. Dann müssten Sie insbesondere Gebühren für den Personalaufwand tragen, der 60 Euro pro Stunde höherer Dienst beträgt. Aufgrund der umfangreichen Durchsicht und Trennung herausgabefähiger von geschützten Informationen müssten Sie so mit Gebühren von 500 Euro rechnen. Hinzu kämen Auslagen für Kopien (0,10 € je Seite schwarz-weiß). Ich gehe davon aus, dass Sie derzeit nicht einen entsprechenden gebührenpflichtigen Antrag stellen, es sei denn, Sie teilen mir dies ausdrücklich mit. In diesem Falle benötige ich für einen rechtsmittelfähigen Bescheid ebenfalls Ihre Postanschrift. Davon abgesehen liegen Einzelbeiträge im Bundesministerium nicht mehr für den gesamten Zeitraum seit 1960 vor. Vorgänge werden nach Ablauf von Schutzfristen regelmäßig vernichtet, sofern sie nicht archivwürdig sind. Ob und inwieweit ergänzende Unterlagen noch beim Bundesarchiv vorhanden sind, müssten Sie dort erfragen. Für Ihre zeitnahe Rückmeldung wäre ich dankbar, um Ihre Anfrage abzuschließen. Mit freundlichen Grüßen