Sehr geehrte/r Anfragesteller/in,
mit Schreiben vom 01.04.2014 bitten Sie erneut um Übersendung von Veröffentlichungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr, insbesondere aus den Jahren vor 2004. Für Ihr Interesse danke ich Ihnen.
1. Wie bereits auf frühere Anfragen mitgeteilt, liegen hier Berichte über die Entwicklung des Taxen- und Mietwagenverkehrs vor 2004 nicht elektronisch vor. Papierkopien der Berichte über die Zeiträume 1960 – 1976, 1976 – 1979, 1979 – 1982, 1982 – 1985, 1985 – 1988 sowie zum Stichtag 01.03.1996 und 01.03.2000, insgesamt ca. 260 Seiten, könnten Ihnen in einem Aktenordner gegen Auslagenersatz in Höhe von 0,10 € / Seite (schwarz-weiß) übersandt werden. Diese Auslagen von etwa 26 Euro müssten Sie also bezahlen. Wenn Sie dies wünschen, nennen Sie mir bitte Ihre Postanschrift. Bestätigen Sie mir außerdem vorab, dass Sie die Auslagen bezahlen möchten. In diesem Fall würde ich Ihnen einen Überweisungsträger mit der Kontoverbindung zuleiten.
2. Soweit Sie – über den genannten Aktenordner hinaus - Rohdaten erfragen, also einzelne Beiträge der Länder zu den Berichten, weise ich darauf hin, dass ein solcher Antrag in der Tat nicht als Bürgeranfrage, sondern als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewertet werden würde. Solche Rohdaten liegen hier indes nicht gesammelt vor, sondern müssten aus zahlreichen Vorgängen über viele Jahre zusammengetragen werden. Eine solche Zusammenstellung, die teilweise Schwärzung (z. B. von personenbezogenen Daten) dieser Unterlagen sowie entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung Dritter wäre mithin mit einer umfangreichen Aktenrecherche sowie Schriftverkehr verbunden. Dies wäre keine einfache Auskunft. Falls dieses Vorgehen dennoch von Ihnen gewünscht werden sollte, würde Ihnen der erhebliche Verwaltungsaufwand auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) berechnet werden. Dann müssten Sie insbesondere Gebühren für den Personalaufwand tragen, der 60 Euro pro Stunde höherer Dienst beträgt. Aufgrund der umfangreichen Durchsicht und Trennung herausgabefähiger von geschützten Informationen müssten Sie so mit Gebühren von 500 Euro rechnen. Hinzu kämen Auslagen für Kopien (0,10 € je Seite schwarz-weiß). Ich gehe davon aus, dass Sie derzeit nicht einen entsprechenden gebührenpflichtigen Antrag stellen, es sei denn, Sie teilen mir dies ausdrücklich mit. In diesem Falle benötige ich für einen rechtsmittelfähigen Bescheid ebenfalls Ihre Postanschrift.
Davon abgesehen liegen Einzelbeiträge im Bundesministerium nicht mehr für den gesamten Zeitraum seit 1960 vor. Vorgänge werden nach Ablauf von Schutzfristen regelmäßig vernichtet, sofern sie nicht archivwürdig sind. Ob und inwieweit ergänzende Unterlagen noch beim Bundesarchiv vorhanden sind, müssten Sie dort erfragen.
Für Ihre zeitnahe Rückmeldung wäre ich dankbar, um Ihre Anfrage abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen