Veröffentlichungspflicht eines Aktenplans für das Jobcenter Märkischer Kreis
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits mit Schreiben vom 23.07.2014 (GESCHÄFTSZ. II-302-2/172#2234) hatte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Geschäftsführer Volker Riecke aufgefordert einen Aktenplan für das Jobcenter Märkischer Kreis zu veröffentlichen.
„Den in § 11 IFG normierten Veröffentlichungspflichten kommen Sie Überwiegend nach. So sind ein Organigramm, eine Erläuterung zur Organisation und den Aufgaben lhrer Behörde sowie weitere Fachinformationen veröffentlicht. Ein Aktenplan ist demgegenüber nicht öffentlich zugänglich. Ich bitte, dies nachzuholen und mich entsprechend zu informieren.“
Dieser Veröffentlichungspflicht sind Sie bisher offensichtlich nicht nachgekommen.
Nachdem nun beinahe 5 Jahre vergangen sind, bitte ich das Versäumte kurzfristig nachzuholen und mir den entsprechenden Link zu benennen, und/oder mir den auf das Jobcenter Märkischer Kreis zugeschnittenen Aktenplan als pdf-Dokument zu übersenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Jobcenter verweist auf den Aktenplan der BA. - Da bleiben etliche Fragen ungeklärt.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. April 2019
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25. Mai 2019
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