Veröffentlichungspflichten nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Nach dem ERegG § 7 Abs. 1 haben Eisenbahnen für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen einerseits und für den Betrieb von Eisenbahnanlagen andererseits jeweils gesonderte Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen und offenzulegen.
Der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist mindestens seit 1998 bekannt, dass nicht alles Eisenbahnen dieser Veröffentlichungspflicht nachkommen.
Anfragen zu dieser Thematik werdens seitens der BNetzsA mit Erläuterungen zu Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt wurden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Betreiber des Bundesanzeigers verpflichtet ist, das Bundesamt für Justiz zu informieren, wenn er feststellt, dass Unterlagen nicht oder nur unvollständig eingereicht werden. Schließlich verweist die BNetzA auf § 66 Abs. 1 und 2, nach denen nur Zugangsberechtigte und Verbände beschwerdeberechtigte im Sinne des ERegG sind.
Allerdings ist die BNetzA als Regulierungsbehörde - auch nach eigenen Angaben - gemäß "§ 70 Abs. 1 ERegG zuständig für die Prüfung der Einhaltung der Entflechtungsvorschriften durch die Eisenbahnen." Paragraf 67 des Gesetzes regelt die "Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen" - nach Abs. 1 kann die Regulierungsbehörde "gegenüber Eisenbahnen und den übrigen nach diesem Gesetz Verpflichteten die Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um Verstöße gegen dieses Gesetz ... zu beseitigen oder zu verhüten."
Ich frage die BNetzA, warum sie trotz offensichtlichen Verstoßes gegen die nach dem ERegG bestehenden Veröffentlichungsverpflichtungen bislang augenscheinlich nichts unternommen hat bzw. wie Verstöße gegen die Gesetzesvorschriften im Sinne des Gesetzes beeitigt und verhütet werden sollen.
Zudem frage ich die BNetzA, ob aus ihrer Sicht die Konsequenzen aus dem sogenannten Konzern-Juristen-Urteil (gegenüber der DBAG) auch auf die Gegenbenheiten im Bereich der sogenannten Nichtbundeseigenen Eisenbahnen übertragbar ist und die BNetzA, angenommen das ist der Fall, dieses bei ihrem Handeln berücksichtigt.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Februar 2020
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10. März 2020
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