Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen in Thüringen
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 vom 05.04.2017 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1
hatte ich zunächst das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, das Sozialgericht Nordhausen und dann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angeschrieben.
Die Veröffentlichung erfolgte nicht. Das Sozialgericht Nordhausen wollte mir die Veröffentlichung der Entscheidungen für 120,00 € verkaufen.
Offensichtlich werden Entscheidungen des Bundesgerichtshof nicht von allen staatlichen Behörden wirklich ernst genommen.
- gibt es Statistiken über Rückmeldungen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshof?
- sind Rückmeldungen zu genau diesem Urteil dokumentiert?
- Reflektiert das Gericht die Auswirkung in der Umsetzung der Rechtsprechung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum23. Februar 2022
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25. März 2022
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