Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen in Thüringen

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 vom 05.04.2017 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1
hatte ich zunächst das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, das Sozialgericht Nordhausen und dann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angeschrieben.
Die Veröffentlichung erfolgte nicht. Das Sozialgericht Nordhausen wollte mir die Veröffentlichung der Entscheidungen für 120,00 € verkaufen.

Offensichtlich werden Entscheidungen des Bundesgerichtshof nicht von allen staatlichen Behörden wirklich ernst genommen.

- gibt es Statistiken über Rückmeldungen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshof?

- sind Rückmeldungen zu genau diesem Urteil dokumentiert?

- Reflektiert das Gericht die Auswirkung in der Umsetzung der Rechtsprechung?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichungspflichten-von-gerichtsentscheidungen-in-thuringen/#nachricht-672890

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Berufung auf die En…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen in Thüringen [#241783]
Datum
23. Februar 2022 21:20
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 vom 05.04.2017 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1 hatte ich zunächst das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, das Sozialgericht Nordhausen und dann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte nicht. Das Sozialgericht Nordhausen wollte mir die Veröffentlichung der Entscheidungen für 120,00 € verkaufen. Offensichtlich werden Entscheidungen des Bundesgerichtshof nicht von allen staatlichen Behörden wirklich ernst genommen. - gibt es Statistiken über Rückmeldungen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshof? - sind Rückmeldungen zu genau diesem Urteil dokumentiert? - Reflektiert das Gericht die Auswirkung in der Umsetzung der Rechtsprechung? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichungspflichten-von-gerichtsentscheidungen-in-thuringen/#nachricht-672890 Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241783/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Februar 2022 21:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
2022-02-25-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail Mit freundlichen …
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
2022-02-25-Antragsteller/in, Antragsteller/in-Antwortschreiben des Bundesgerichtshofs per E-Mail
Datum
28. Februar 2022 09:32
Status