Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)
Gemäß § 74 EnWG veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen der Regulierungskammer des Saarlandes (einschließlich Anlagen) über die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode für die Stromnetzbetreiber
(1) Netzwerke Saarlouis GmbH, Entscheidung vom 30.11.2015, Aktenzeichen: RegK-S/10003151-11/2015/2,
(2) Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, Entscheidung vom 24.02.2016, Aktenzeichen: RegK-S/10000477/2016/1,
(3) SSW Netz GmbH, Entscheidung vom 07.02.2017, Aktenzeichen: RegK-S/10003129/2017/4,
(4) Stadtwerke Bexbach GmbH, Entscheidung vom 21.02.2017, Aktenzeichen: RegK-S/10000521/2017/1 und
(5) Stadtwerke Bliestal GmbH, Entscheidung vom 31.08.2017, Aktenzeichen: RegK-S/1000007S/2017/3
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Oktober 2017
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21. November 2017
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- Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018) [#24962]
- Datum
- 18. Oktober 2017 14:40
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- Regulierungskammer für das Saarland
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- AW: Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018) [#24962]
- Datum
- 25. Oktober 2017 12:09
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- Regulierungskammer für das Saarland
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- Eingangsbeständigung der fünf Anfragen auf Informationszugang
- Datum
- 9. November 2017
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- AW: Eingangsbeständigung der fünf Anfragen auf Informationszugang
- Datum
- 15. November 2017
- An
- Regulierungskammer für das Saarland
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- Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)“ [#24962]
- Datum
- 16. November 2017 12:40
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- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)“ [#24962]
- Datum
- 23. November 2017 11:32
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- Regulierungskammer für das Saarland
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- AW: Eingangsbeständigung der fünf Anfragen auf Informationszugang
- Datum
- 24. November 2017
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- AW: Eingangsbeständigung der fünf Anfragen auf Informationszugang
- Datum
- 8. Dezember 2017
- An
- Regulierungskammer für das Saarland
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- Meine Eingabe vom 16.11.2017 (Aktenzeichen I 1000/327) [#24962]
- Datum
- 8. Dezember 2017 14:39
- An
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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- AW: Meine Eingabe vom 16.11.2017 (Aktenzeichen I 1000/327) [#24962]
- Datum
- 14. Dezember 2017 15:26
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- AW: Eingangsbeständigung der fünf Anfragen auf Informationszugang
- Datum
- 22. Dezember 2017
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- Betreff versteckt
- Datum
- 22. Dezember 2017 12:06
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- AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)“ [#24962]
- Datum
- 21. Februar 2018 15:56
- An
- Regulierungskammer für das Saarland
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)“ [#24962]
- Datum
- 7. März 2018
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- AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Veröffentlichungspflichtige, aber unveröffentlichte Entscheidungen zu Netzkosten/Erlösobergrenzen (Strom) für die zweite Regulierungsperiode (2014-2018)“ [#24962]
- Datum
- 15. März 2018 15:22
- An
- Regulierungskammer für das Saarland
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Regulierungskammer für das Saarland
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- Betreff
- Betreffend folgende SIFG-Verfahren : RegK-S/IFG/005, RegK-S/IFG/006, RegK-S/IFG/007, RegK-S/IFG/008, RegK-S/IFG/009
- Datum
- 13. April 2018
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http://www.energieverbraucher.de/
erhalten?
Viel Erfolg