Veröffentlichungspflichtige, bislang jedoch unveröffentlichte Daten gemäß § 31 Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV) des Stromnetzbetreibers VSE Verteilnetz GmbH

Veröffentlichungspflichtige, bislang jedoch unveröffentlichte Daten gemäß § 31 Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV) des Stromnetzbetreibers VSE Verteilnetz GmbH

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Veröffentlichu…
An Regulierungskammer für das Saarland Details
Von
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Betreff
Veröffentlichungspflichtige, bislang jedoch unveröffentlichte Daten gemäß § 31 Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV) des Stromnetzbetreibers VSE Verteilnetz GmbH [#26708]
Datum
21. Februar 2018 14:08
An
Regulierungskammer für das Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Veröffentlichungspflichtige, bislang jedoch unveröffentlichte Daten gemäß § 31 Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV) des Stromnetzbetreibers VSE Verteilnetz GmbH
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regulierungskammer für das Saarland
Anfrage nach dem SIFG, Az.: RegK-S/IFG/012 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ih…
Von
Regulierungskammer für das Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem SIFG, Az.: RegK-S/IFG/012
Datum
9. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer dritten von vier Anfragen vom 21.02.2018. Da weder bislang die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der zweiten noch der dritten Regulierungsperiode Strom gegenüber der VSE Verteilnetz GmbH ergangen ist, muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angeforderte Information bislang nicht existiert. Für die vorstehende Beantwortung dieser konkreten Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen