VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005

Umsetzung VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005
Artikel 13 Sanktionen
wie wurde dieser Artikel in deutsches Recht umgesetzt? Wann wurden Sanktionen ausgesprochen? Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    18. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Joachim Zacharias
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Umsetzung VERORD…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Joachim Zacharias
Betreff
VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 [#131512]
Datum
16. April 2019 11:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Umsetzung VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 Artikel 13 Sanktionen wie wurde dieser Artikel in deutsches Recht umgesetzt? Wann wurden Sanktionen ausgesprochen? Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Zacharias <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Zacharias << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Zacharias

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II - Z3 383/2019 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. April 2019 - VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 [#131512]
Datum
24. April 2019 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II - Z3 383/2019 Sehr geehrter Herr Zacharias, mit nachstehender E-Mail bitten Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung der Umsetzung der "VERORDNUNG (EG) Nr. 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2005 Artikel 13 Sanktionen". Zudem bitten Sie um Auskunft zu folgenden Fragen: "Wie wurde dieser Artikel in deutsches Recht umgesetzt? Wann wurden Sanktionen ausgesprochen? ". Eine EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht, das - anders als eine Richtlinie - keiner nationalen Umsetzung bedarf. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Postanschrift: Invalidenstraße 44, 10115 Berlin; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> für die von Ihnen angesprochene Verordnung federführend zuständig. Sofern die Verordnung eine Sanktionierung im nationalen Recht aufgibt, liegt die federführende Zuständigkeit ebenfalls beim BMVI. Mit freundlichen Grüßen