Verordnung für die Gesundheit von zukünftigen Feuerwehrbeamten noch zeitgemäß

Pläne über die Änderung der FwDv 300 spezifisch Sehleistung.

Laut der FwDv 300 liegt der maximale Dioptrienenwert für eine Einstellung im Feuerwehrdienst bei 3,0 Dioptrien.

Laut meiner recherche richten sich diese genau nach denn Werten im Polizeivollzugsdienst.

Ist das in Sinne des Personalauswahlzentrums bzw. Der aktuellen Einstellungsoffensive der Feuerwehr Hamburg? Man beachte: Ein/e Freiwilliger Feuerwehrmann/- frau hat in Hamburg nicht die selbigen Einschränkungen, verrichtet aber im Einsatzdienst, ausgenommen vom Rettungsdienst, die selbigen Tätigkeiten.

Zu dem ist zu beachten: Das in anderen Bundesländer ein Brillenträger sich bei einer Bewerbung einer Augenärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Dort entscheidet der Augenarzt über eine Tauglichkeit.
Plant die Feuerwehr Hamburg selbiges einzuführen? Wenn ja: Möchte ich sie bitten mir die Unterlagen davon zu zuschicken.

Bei möglichen anfallenden Kosten möchte ich sie bitten vor Einleitung dieses Verfahren mit mir Rücksprache zu halten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verordnung für die Gesundheit von zukünftigen Feuerwehrbeamten noch zeitgemäß [#32171]
Datum
22. Juli 2018 23:41
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Pläne über die Änderung der FwDv 300 spezifisch Sehleistung. Laut der FwDv 300 liegt der maximale Dioptrienenwert für eine Einstellung im Feuerwehrdienst bei 3,0 Dioptrien. Laut meiner recherche richten sich diese genau nach denn Werten im Polizeivollzugsdienst. Ist das in Sinne des Personalauswahlzentrums bzw. Der aktuellen Einstellungsoffensive der Feuerwehr Hamburg? Man beachte: Ein/e Freiwilliger Feuerwehrmann/- frau hat in Hamburg nicht die selbigen Einschränkungen, verrichtet aber im Einsatzdienst, ausgenommen vom Rettungsdienst, die selbigen Tätigkeiten. Zu dem ist zu beachten: Das in anderen Bundesländer ein Brillenträger sich bei einer Bewerbung einer Augenärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Dort entscheidet der Augenarzt über eine Tauglichkeit. Plant die Feuerwehr Hamburg selbiges einzuführen? Wenn ja: Möchte ich sie bitten mir die Unterlagen davon zu zuschicken. Bei möglichen anfallenden Kosten möchte ich sie bitten vor Einleitung dieses Verfahren mit mir Rücksprache zu halten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. Juli 2018 möchten wir …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.07.2018
Datum
24. August 2018 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. Juli 2018 möchten wir Ihnen wie folgt beantworten: Der von Ihnen recherchierte Dioptrienwert entspricht gemäß Fw/Dv 300 den Mindestanforderungen an die Sehkraft von Bewerberinnen und Bewerbern für den Feuerwehreinsatzdienst. Diese Mindestanforderungen tragen insbesondere bei Einsatz- und Alarmfahrten zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Eine solche Alarmfahrt stellt einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, der nur unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflicht vorgenommen werden darf. Daher sind grundsätzlich an Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr, die regelmäßig mehrere hunderte Alarmfahrten im Jahr absolvieren, auch hinsichtlich ihrer Sehkraft andere Anforderungen zu stellen als an Einsatzkräfte im Freiwilligen Feuerwehrdienst, welche in der Regel nicht in dieser Häufigkeit unter Alarmbedingungen am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Absenkung der Mindestanforderungen hinsichtlich der Sehleistungen für die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr würde im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bei Alarmfahrten und die damit verbundene Sorgfaltspflicht, insbesondere unter Berücksichtigung der immer größer werdenden Verkehrsdichte in unserer Stadt, ein eventuelles Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, welches es unbedingt zu vermeiden gilt. Im hiesigen Bewerbungsverfahren für Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr wird selbstverständlich jeder Bewerber und jede Bewerberin im Rahmen der Einstellungsuntersuchung durch den Personalärztlichen Dienst auch einem Sehtest unterzogen. Die Beurteilung, ob die dabei erreichten Werte für den Feuerwehreinsatzdienst ausreichen, obliegt allein der medizinischen Einschätzung der dortigen Fachärzte/Gutachter, die für ihre Beurteilung auch ergänzende Untersuchungen externer Augenärzte veranlassen und einbeziehen. Die Sehfähigkeit bei Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr wird auch deshalb bei den regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen durch den Arbeitsmedizinischen Dienst überprüft und führt im Einzelfall bei entsprechenden Erkenntnissen zu Beschränkungen der Einsatzfähigkeit einzelner Kräfte. Mit freundlichen Grüßen