Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)
Die verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von SARS CoV2 haben gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft. Daher ist von größter Bedeutung worauf sich diese Maßnahmen begründen.
Auf Grundlage welcher konkreten wissenschaftlichen Daten, Auswertungen und Bewertungen wurden die Verordnungen erlassen? Durch welche wissenschaftliche Betrachtung wurde der PCR Test als zuverlässig und geeignet anerkannt? Welche Wissenschaftler (namentlich) und aus welchen Fachgebieten wurden an der Auswertung der Erkenntnisse und der Risikobewertung beteiligt? Wie wurden die Folgeschäden aus den Verordnungen sowohl in wirtschaftlicher, gesundheitspolitischer und weiterer gesellschaftlichen Kollateralschäden bewertet? Welchen Annahmen und Beweisen für diese Annahmen liegen der Schließung von Schulen und Kindergärten, von Spielplätzen, Parkbänken, öffentlichen Plätzen usw. zugrunde? Auf Basis welcher konkreten Erkenntnissen und Bewertungen wurde eine Maskenpflicht eingeführt?
Ich bitte um Übermittlung sämtlicher Dokumente welche zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden und die Grundlage für die Verordnungen bildeten. Sofern es sich um öffentlich zugängliche Dokumente handelt, ist ein Verweis ausreichend.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Mai 2020
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16. Juni 2020
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- Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) [#186506]
- Datum
- 13. Mai 2020 12:27
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Datum
- 2. Juni 2020 08:39
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- AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 17. Juni 2020 18:05
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 17. Juni 2020 18:06
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 6. Juli 2020 13:08
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 6. Juli 2020 16:54
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- Warte auf Antwort
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Betreff
- WG: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 7. Juli 2020 11:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: WG: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationzugangsgesetz Stellungnahme zu Ihrer Nachricht vom 29.Mai 2020 [#186506]
- Datum
- 7. Juli 2020 17:27
- An
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
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- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag vom 13. Mai 2020
- Datum
- 8. Juli 2020
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