Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX)

Wann wird der Erlass einer Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX) erfolgen bzw. wie ist der Stand der Erarbeitung einer solchen Verordnung?

In seiner 108. Sitzung am 1. Juni 2017 hat der Hessische Landtag einen Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag – Drucks. 19/4957 – angenommen. Unter 3. heißt es im Beschlusstext: „Der Landtag bittet die Landesregierung, eine Verordnung zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag vorzulegen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf den Kreis der Anbieter und deren Qualifikation gelegt werden.“

Bitte geben Sie Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Erarbeitung der Verordnung und zur Vorbereitung ihres Erlasses seit dem 1. Juni 2017 bis heute erfolgt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird der…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
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Betreff
Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX) [#34051]
Datum
15. Oktober 2018 16:03
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird der Erlass einer Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX) erfolgen bzw. wie ist der Stand der Erarbeitung einer solchen Verordnung? In seiner 108. Sitzung am 1. Juni 2017 hat der Hessische Landtag einen Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag – Drucks. 19/4957 – angenommen. Unter 3. heißt es im Beschlusstext: „Der Landtag bittet die Landesregierung, eine Verordnung zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag vorzulegen. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf den Kreis der Anbieter und deren Qualifikation gelegt werden.“ Bitte geben Sie Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Erarbeitung der Verordnung und zur Vorbereitung ihres Erlasses seit dem 1. Juni 2017 bis heute erfolgt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach weiterer Recherche bin ich soeben im Landtagsinformationssystem auf das Geset…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX) [#34051]
Datum
15. Oktober 2018 17:20
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach weiterer Recherche bin ich soeben im Landtagsinformationssystem auf das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 8. Mai 2018 gestoßen, in welchem die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeunterstützungsverordnung – PfluV) vom 25. April 2018 verkündet wird. Die Beantwortung meiner Anfrage vom heutigen Tage (siehe Betreff) ist somit hinfällig geworden. Ich nehme daher meine Bitte um Auskunft an Sie zurück. Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang aber anregen, auf dem Internetportal „Pflege in Hessen“ unter dem Punkt „Unterstützungsleistungen im Alltag“ (http://www.pflege-in-hessen.de/aw/home/pflegeformen/Pflege-Zuhause/~xu/Zusaetzliche-Betreuungs-und-Entlastungs/language/de) direkt auf diese Verordnung zu verweisen. Das erspart Betroffenen und Interessierten möglicherweise eine lange Suche. Wichtiger noch wäre allerdings in dieser Hinsicht an der genannten Stelle die Verfügbarkeit einer Übersicht über bereits anerkannte Dienstleister, die in Hessen für Unterstützungsleistungen im Alltag in Anspruch genommen werden dürfen. Viele Bundesländer haben bereits vorgemacht – z. B. Bayern unter https://www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/#Entlastungsangebote. Gleiches sollte in Hessen doch auch möglich sein, oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend übersende ich Ihnen die am 08. Mai 2018 in …
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: Bürgeranfrage Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag (aus § 45a SGB IX) [#34051]
Datum
21. November 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWVerordnungzuUntersttzungsleistungenim.eml
4,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend übersende ich Ihnen die am 08. Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch. Eine Liste der bereits anerkannten Dienstleister für diese Unterstützungsangebote erhalten Sie über Ihre Pflegekasse, bzw. über die Stellen in Hessen, die die Anerkennung der Angebote durchführen - das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Gern greifen wir Ihre Anregung auf und werden bei der nächsten Aktualisierung unseres Internetportals „Pflege in Hessen“ unter dem Punkt „Unterstützungsleistungen im Alltag direkt auf diese Verordnung zu verweisen. Mit freundlichen Grüßen