Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) Vom 18. Dezember 2020
laut STIKO (Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19-Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung 14. Januar 2021 (online vorab)) "[...] soll die Impfung zunächst nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben."
Laut STIKO gehören zu dieser Gruppe auch Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen: "Menschen mit psychischen Erkrankungen werden gegenüber der Allgemeinbevölkerung aufgrund einer COVID-19- Erkrankung signifikant häufiger hospitalisiert (27,4 % vs. 18,6 %; p < 0,0001) und versterben auch signifikant häufiger an COVID-19 (8,5 % vs. 4,7 %; p < 0,0001)."
Laut STIKO sollen Menschen dieser Gruppe in Stufe 4 (equivalent zu Stufe 3 in der Impfverordung) geimpft werden.
Zitat aus STIKO Impfempfehlung: "Die in Stufe 4 genannte Gruppe mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Mortalitätsrisiko umfasst Personen mit folgenden Vorerkrankungen: psychiatrische Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression), chronische Lebererkrankung, Immunkompromittierung, Diabetes mellitus, Arrhythmie/Vorhofflimmern, HIV-Infektion, Koronare Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex, Autoimmunerkrankungen, COPD, Krebserkrankungen, arterielle Hypertonie, rheumatologische Erkrankungen, Asthma bronchiale."
In der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2" des Gesundheitsministeriums wird diese Risikogruppe nicht genannt. Also ist eine Impfung dieser Risikogruppe nicht vorgesehen.
Die STIKO schätzt diese Gruppe an Menschen in Deutschland auf immerhin 1-2% der Bevölkerung.
Meine Frage ist wieso Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, obwohl für diese ein erhöhtes Risiko besteht an Covid zu erkranken und zu versterben und deren Impfung gleichberechtigt mit den anderen Menschen der Gruppe mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Mortalitätsrisiko von der STIKO empfohlen wird, nicht im Impfplan der Bundesregierung mit einbezogen sind?
Wieso haben Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen nicht das selbe Recht auf Schutz ihres Lebens wie andere Risikogruppen?
Wieso wurde hier explizit entschieden psychisch Kranke nicht zu impfen und somit deren Leben nicht zu schützen?
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Januar 2021
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13. Februar 2021
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