Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den Stand möglicher Bundesgesetzgebung bezüglich der EU-Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente [1] informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen.

(1) Digitalcourage beantragt alle mit der genannten Verordnung in Zusammenhang stehenden Dokumente inklusive Stellungnahmen, Gutachten, Technik-Folgeabschätzungen, Datenschutz-Folgeabschätzungen, Positionspapieren, Kommentaren, Zeitplänen, Entwürfen, Protokollen und Präsentationen.

(2) Digitalcourage beantragt alle Dokumente bezüglich geplanter Bundesgesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Zeitplänen im Zusammenhang mit der genannten Verordnung.

(3) Digitalcourage beantragt alle Dokumente inklusive Statistiken, Umfragen, Stellungnahmen und Präsentationen bezüglich der Fälschungssicherheit von Personalausweisen, insbesondere bezüglich des Identitätsdiebstahls in Zusammenhang mit Fälschungen von Personalausweisen sowie der Erkennungsquote von gefälschten Personalausweisen.

(4) Digitalcourage beantragt alle Dokumente bezüglich der Kosten für die Erfassung von Fingerabdrücken in neuen Personalausweisen nach der benannten Verordnung.

(5) Alle Dokumente, die mit Bezug auf die genannte Verordnung bei den Konsultationen der Kommission der EU von deutschen Behörden eingereicht wurden.

(6) Alle Dokumente, die von Dritten (u.a. Unternehmen, Verbände, NGOs, Institute, Universitäten) bezüglich der genannten Verordnung an deutsche Bundesbehörden und Bundesministerien übermittelt wurden inklusive Stellungnahmen, Positionspapieren, Kommentaren, Zeitplänen, Entwürfen, Protokollen und Präsentationen.

[1]
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32019R1157

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gemeinnützige D…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente [#180955]
Datum
20. Februar 2020 13:51
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinnützige Datenschutz- und Grundrechtsorganisation Digitalcourage möchte sich über den Stand möglicher Bundesgesetzgebung bezüglich der EU-Verordnung (EU) 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente [1] informieren und bittet um schnellstmögliche Beantwortung der unten stehenden Anliegen und Fragen. (1) Digitalcourage beantragt alle mit der genannten Verordnung in Zusammenhang stehenden Dokumente inklusive Stellungnahmen, Gutachten, Technik-Folgeabschätzungen, Datenschutz-Folgeabschätzungen, Positionspapieren, Kommentaren, Zeitplänen, Entwürfen, Protokollen und Präsentationen. (2) Digitalcourage beantragt alle Dokumente bezüglich geplanter Bundesgesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Zeitplänen im Zusammenhang mit der genannten Verordnung. (3) Digitalcourage beantragt alle Dokumente inklusive Statistiken, Umfragen, Stellungnahmen und Präsentationen bezüglich der Fälschungssicherheit von Personalausweisen, insbesondere bezüglich des Identitätsdiebstahls in Zusammenhang mit Fälschungen von Personalausweisen sowie der Erkennungsquote von gefälschten Personalausweisen. (4) Digitalcourage beantragt alle Dokumente bezüglich der Kosten für die Erfassung von Fingerabdrücken in neuen Personalausweisen nach der benannten Verordnung. (5) Alle Dokumente, die mit Bezug auf die genannte Verordnung bei den Konsultationen der Kommission der EU von deutschen Behörden eingereicht wurden. (6) Alle Dokumente, die von Dritten (u.a. Unternehmen, Verbände, NGOs, Institute, Universitäten) bezüglich der genannten Verordnung an deutsche Bundesbehörden und Bundesministerien übermittelt wurden inklusive Stellungnahmen, Positionspapieren, Kommentaren, Zeitplänen, Entwürfen, Protokollen und Präsentationen. [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32019R1157
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180955 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Perso…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente [#180955]
Datum
24. April 2020 13:12
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente“ vom 20.02.2020 (#180955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180955
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium der Justiz
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Von
Bundesministerium der Justiz
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Betreff
Datum
10. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
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