Sehr
geehrteAntragsteller/in
gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 22.03.2020.
Die drei von Ihnen erbetenen Verordnungen:
· NSG Ibengarten, Verordnung des Reichstatthalters in Thüringen, MdL vom 24.01.1938 (ANBl. f. Thür. Teil I Nr. 8 v. 29.01.1938, S. 54),
· NSG Bernshäuser Kutte, Verordnung des Reichstatthalters in Thüringen, MdL vom 16.10.1942 (ANBl. f. Thür. Teil I Nr. 43 vom 28.10.1942, S. 210-211),
· NSG Horn mit Kahlköpfchen, Verordnung des TLVwA vom 14.06.1999 (Thür. Staatsanzeiger H. 27/1999, Nr. 307)
sind mit Inkrafttreten der Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön als Teil der Kern- und der Pflegezone des UNESCO-Biosphärenreservates Rhön gesichert worden. Zur Kernzone zählen Flächen, in denen keine Nutzung erfolgt, sie sind wie Wildnisgebiete anzusehen. In der Pflegezone befinden sich überwiegend naturschutzwürdige Flächen, deren Erhalt und Entwicklung in der Regel an eine besondere Nutzungsform oder Pflege gebunden ist.
Sie finden die aktuell gültige Fassung der BR-Verordnung unter:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BioresRh%C3%B6nV+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true
In § 1 Abs. 3 und Abs. 4 der BR-Verordnung wurde das Gebiet Horn (I 8) zur Kernzone und zur Pflegezone (II 26), das NSG Ibengarten (II 21) und das NSG Bernshäuser Kutte (II 24) zur Pflegezone gehörend erklärt.
In § 10 der BR-Verordnung ist geregelt, dass die Bestimmungen der BR-Verordnung älteren Verordnungen - d.h. auch den drei o.g. – vorgehen.
Daher sind diese Schutzgebiete im Online-Kartendienst des Freistaat Thüringen auch nicht mehr dargestellt, siehe:
http://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml;jsessionid=E0CF8EEF66E5281654C2FFC07D60D5A3.
Wenn Sie Fragen zum Vollzug von Regelungen in der Entwicklungszone haben, richten Sie diese bitte an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meinigen oder des Wartburgkreises, zur Kern- oder Pflegezone an die obere Naturschutzbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Grundsätzlich steht Ihnen natürlich auch die Thüringer Verwaltungsstelle des UNESCO-Biosphärenreservat Rhön mit Sitz in Zella/Rhön für Fragen zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen