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Verordnungen zu div. NSG

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ibengarten“ und die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Horn“ und das Naturschutzgebiet „Bernshäuser Kutte“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verordnu…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
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Betreff
Verordnungen zu div. NSG [#183107]
Datum
22. März 2020 13:49
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ibengarten“ und die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Horn“ und das Naturschutzgebiet „Bernshäuser Kutte“.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183107 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Bitte um Zusendung von Schutzgebietsverordnungen (NSG Ibengarten, NSG Horn mit Kahlköpfchen, NSG Bernshäuser Kutte…
Von
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Betreff
Bitte um Zusendung von Schutzgebietsverordnungen (NSG Ibengarten, NSG Horn mit Kahlköpfchen, NSG Bernshäuser Kutte) - Antwortentwurf
Datum
25. März 2020 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
69,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 22.03.2020. Die drei von Ihnen erbetenen Verordnungen: · NSG Ibengarten, Verordnung des Reichstatthalters in Thüringen, MdL vom 24.01.1938 (ANBl. f. Thür. Teil I Nr. 8 v. 29.01.1938, S. 54), · NSG Bernshäuser Kutte, Verordnung des Reichstatthalters in Thüringen, MdL vom 16.10.1942 (ANBl. f. Thür. Teil I Nr. 43 vom 28.10.1942, S. 210-211), · NSG Horn mit Kahlköpfchen, Verordnung des TLVwA vom 14.06.1999 (Thür. Staatsanzeiger H. 27/1999, Nr. 307) sind mit Inkrafttreten der Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Rhön als Teil der Kern- und der Pflegezone des UNESCO-Biosphärenreservates Rhön gesichert worden. Zur Kernzone zählen Flächen, in denen keine Nutzung erfolgt, sie sind wie Wildnisgebiete anzusehen. In der Pflegezone befinden sich überwiegend naturschutzwürdige Flächen, deren Erhalt und Entwicklung in der Regel an eine besondere Nutzungsform oder Pflege gebunden ist. Sie finden die aktuell gültige Fassung der BR-Verordnung unter: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BioresRh%C3%B6nV+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true In § 1 Abs. 3 und Abs. 4 der BR-Verordnung wurde das Gebiet Horn (I 8) zur Kernzone und zur Pflegezone (II 26), das NSG Ibengarten (II 21) und das NSG Bernshäuser Kutte (II 24) zur Pflegezone gehörend erklärt. In § 10 der BR-Verordnung ist geregelt, dass die Bestimmungen der BR-Verordnung älteren Verordnungen - d.h. auch den drei o.g. – vorgehen. Daher sind diese Schutzgebiete im Online-Kartendienst des Freistaat Thüringen auch nicht mehr dargestellt, siehe: http://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml;jsessionid=E0CF8EEF66E5281654C2FFC07D60D5A3. Wenn Sie Fragen zum Vollzug von Regelungen in der Entwicklungszone haben, richten Sie diese bitte an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meinigen oder des Wartburgkreises, zur Kern- oder Pflegezone an die obere Naturschutzbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Grundsätzlich steht Ihnen natürlich auch die Thüringer Verwaltungsstelle des UNESCO-Biosphärenreservat Rhön mit Sitz in Zella/Rhön für Fragen zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen

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AW: Bitte um Zusendung von Schutzgebietsverordnungen (NSG Ibengarten, NSG Horn mit Kahlköpfchen, NSG Bernshäuser K…
An Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Zusendung von Schutzgebietsverordnungen (NSG Ibengarten, NSG Horn mit Kahlköpfchen, NSG Bernshäuser Kutte) - Antwortentwurf [#183107]
Datum
25. März 2020 15:29
An
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen herzlichen Dank frü Ihre umgehende und sehr kompetente Beantwortung meiner Frage. Das die einzelnen VO zu den NSG in einer einzigen Verordnung aufgegangen sind, war mirnicht bewusst. Es erscheint mir aber ein sehr sinnvoller Ansatz zu sein. Dienst hoffenlich Hessen und Bayern als Vorbild, denn dort muss man sich ja nach wie vor druch viele einzelne VO kämpfen. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183107 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>