🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV

Verordnungen, Vorgaben, Beschlüsse, Rundschreiben und Leitfäden für Zulassungsstellen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV für eKF (nach eKFV) und Kleinkrafträder

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ve…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
4. Februar 2023 22:19
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnungen, Vorgaben, Beschlüsse, Rundschreiben und Leitfäden für Zulassungsstellen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV für eKF (nach eKFV) und Kleinkrafträder
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269472/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV“ vom 04.…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
8. März 2023 07:33
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV“ vom 04.02.2023 (#269472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], Ihre u.a. E-Mail ist bei mir eingegangen. Das darin vorgebrachte Anliegen fällt nicht in die Z…
Von
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
8. März 2023 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre u.a. E-Mail ist bei mir eingegangen. Das darin vorgebrachte Anliegen fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts. Ich habe daher Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (poststelle@munv.nrw.de) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV“ vom 04.…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
25. März 2023 22:06
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV“ vom 04.02.2023 (#269472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen am 04.02.2023 zugesandte E-Mail an das Postfach: <<E…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
27. März 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen am 04.02.2023 zugesandte E-Mail an das Postfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ist veraltet. Diese E-Mail-Adresse ist nicht mehr aktiv und konnte uns somit nicht erreichen. Eine Einhaltung der Frist nach § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW war damit nicht möglich. Ich bitte dies zu entschuldigen. Eine inhaltliche Stellungnahme geht Ihnen zeitnah zu. Beste Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf meine untenstehende E-Mail zurück. Sie haben mit E-Mail …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Verordnungen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV [#269472]
Datum
11. April 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf meine untenstehende E-Mail zurück. Sie haben mit E-Mail vom 25. März 2023 um die Übersendung von "Verordnungen, Vorgaben, Beschlüsse, Rundschreiben und Leitfäden für Zulassungsstellen zu freiwilligen Zulassungen nach § 3 (3) FZV für eKF (nach eKFV) und Kleinkrafträder" gebeten. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist über das Internet frei zugänglich. Im Rahmen des 123. Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung vom 21. / 22. September 2022 wurde zu dem o.g. Thema folgendes Ergebnis erzielt: Bei den Elektrokleinstfahrzeugen soll eine freiwillige Zulassung nicht erfolgen, da sonst ein normales Kennzeichen angebracht werden müsste. Dies widerspräche der Wertung des Verordnungsgebers, der mit der eKFV eine Sonderregelung geschaffen hat, nach der die freiwillige Zulassung von eKF gar nicht vorgesehen ist. Daher ist unter Anwendung dieser Verordnung heute schon die freiwillige Zulassung von eKF ausgeschlossen und darf auch vor dem Inkrafttreten der FZV-Klarstellung nicht vorgenommen werden. Bei den Kleinkrafträdern empfiehlt das BMDV eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, indem geprüft wird, ob eine freiwillige Zulassung davon abhängt, dass weitere Ausnahmen von den technischen Regelungen geschaffen werden müssten. Kleinkrafträder im Sinne des § 3 Abs. 3 FZV i.V.m § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. d FZV können auf Antrag zugelassen werden. Die Zulassungsbehörde sollte sich das Fahrzeug jeweils vorführen lassen. Anträge auf freiwillige Zulassung einer erheblichen Anzahl von Kleinkrafträdern, würden den Ausnahmecharakter der Vorschriften unterlaufen und, sollten von den Zulassungsbehörden daher abgelehnt werden. Eine massenweise Zulassung eigentlich zulassungsfrei gestellter Fahrzeuge würde zu einer generellen Regelung/Verwaltungspraxis führen, die dem Regel-/ Ausnahmeverhältnis der Vorschriften der FZV über die freiwillige Zulassung widerspräche. Nur im Einzelfall soll daher eine Ausnahme erteilt werden, sofern nachvollziehbare Gründe vorliegen. Bei einer freiwilligen Zulassung sind zudem immer eine Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen. Das Ergebnis wird auch an den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugtechnik (BLFA-TK) gesandt m. d. B. um Unterstützung bezüglich von Gutachten der Technischen Dienste. IT NRW wurde anlässlich dieser IFG-Anfrage bereits auf die veraltete E-Mail-Adresse durch uns hingewiesen. Beste Grüße