Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen

1. Den Pachtvertrag mit dem Münchner Golfclub bezüglich des Golfplatzes in Thalkirchen (ohne personenbezogene Daten)
2. Die Grundlage, auf der die letzte Vertragsverlängerung basierte (Stadtratsbeschluss, Anordnung des OB o.ä.)
3. Den im Stadtratsantrag 20-26/A00727 erwähnten Wasserrechtsbescheid vom 10.07.1907 samt der Kompensationsauflage Nr. 48
4. Alle in der Stadtverwaltung intern erstellten Stellungnahmen, Positionspapiere, Gutachten o.ä. bezüglich einer neuerlichen Vertragsverlängerung über 2024 hinaus (insbesondere auch die im Antwortschreiben auf den Antrag Nr. 14-20 / A 03494 erwähnten Stellungnahmen der Abteilung Gartenbau und der Unteren Naturschutzbehörde) (ebenfalls ohne personenbezogene Daten).
5. Führt die Stadtverwaltung bereits Verhandlungen mit dem Pächter bezüglich einer Vertragsverlängerung über 2024 hinaus, und wenn ja seit wann?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung), nach dem BayUIG und nach Art. 39 BayDSG, jeweils soweit einschlägig.
Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, weil die Fläche durch die Verpachtung der Allgemeinheit (und damit auch mir) weitestgehend entzogen wird. Somit ist es interessant, auf welcher Grundlage dies geschieht, und welche Gründe für oder gegen die Verpachtung sprechen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr [ge…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
2. Mai 2021 11:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Pachtvertrag mit [geschwärzt] bezüglich des Golfplatzes in Thalkirchen (ohne personenbezogene Daten) 2. Die Grundlage, auf der die letzte Vertragsverlängerung basierte (Stadtratsbeschluss, Anordnung des OB o.ä.) 3. Den im Stadtratsantrag 20-26/A00727 erwähnten Wasserrechtsbescheid vom 10.07.1907 samt der Kompensationsauflage Nr. 48 4. Alle in der Stadtverwaltung intern erstellten Stellungnahmen, Positionspapiere, Gutachten o.ä. bezüglich einer neuerlichen Vertragsverlängerung über 2024 hinaus (insbesondere auch die im Antwortschreiben auf den Antrag Nr. 14-20 / A 03494 erwähnten Stellungnahmen der Abteilung Gartenbau und der Unteren Naturschutzbehörde) (ebenfalls ohne personenbezogene Daten). 5. Führt die Stadtverwaltung bereits Verhandlungen mit dem Pächter bezüglich einer Vertragsverlängerung über 2024 hinaus, und wenn ja seit wann? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung), nach dem BayUIG und nach Art. 39 BayDSG, jeweils soweit einschlägig. Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, weil die Fläche durch die Verpachtung der Allgemeinheit (und damit auch mir) weitestgehend entzogen wird. Somit ist es interessant, auf welcher Grundlage dies geschieht, und welche Gründe für oder gegen die Verpachtung sprechen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219622 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
3. Mai 2021 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
16. Juni 2021 19:03
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen“ vom 02.05.2021 (#219622) habe ich bisher noch keine Antwort erhalten, obwohl die Frist nach IFS um bald 2 Wochen überschritten ist. Ich möchte Sie daher bitten, beim zuständigen Referat auf eine Bearbeitung meiner Anfrage hinzuwirken. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219622/
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Anliegen nochmals an die zuständige Stelle zur Beantwortung weiergegeben. Sc…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
18. Juni 2021 07:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Anliegen nochmals an die zuständige Stelle zur Beantwortung weiergegeben. Schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 13:05 An: '<<E-Mail-Adresse>>>' <<Name…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
7. Juli 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 13:05 An: '<<E-Mail-Adresse>>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>> Cc: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622] Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 01.05.2021 haben Sie beantragt, Ihnen gemäß der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München in ihrer Fassung vom 13.07.2015 Auskunft zu erteilen über die Zusendung von 1. " Den Pachtvertrag mit dem Münchner Golfclub bezüglich des Golfplatzes in Thalkirchen (ohne personenbezogene Daten) 2. Die Grundlage, auf der die letzte Vertragsverlängerung basierte (Stadtratsbeschluss, Anordnung des OB o.ä.) 3. Den im Stadtratsantrag 20-26 / A 00727 erwähnten Wasserrechtsbescheid vom 10.07.1907 samt der Kompensationsauflage Nr. 48 4. Alle in der Stadtverwaltung intern erstellten Stellungnahmen, Positionspapiere, Gutachten o.ä. bezüglich einer neuerlichen Vertragsverlängerung über 2024 hinaus (insbesondere auch die im Antwortschreiben auf den Antrag Nr. 14-20 /A 03494 erwähnten Stellungnahmen der Abteilung Gartenbau und der Unteren Naturschutzbehörde) (ebenfalls ohne personenbezogene Daten). 5. Führt die Stadtverwaltung bereits Verhandlungen mit dem Pächter bezüglich einer Vertragsverlängerung über 2024 hinaus, und wenn ja seit wann?" Die Landeshauptstadt München erlässt hierzu folgenden Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt, da die Voraussetzungen des Informationszugangsrechts nicht erfüllt sind. 1. Nach § 1 Abs. 1 der IFS-LHM hat (u. a.) jede natürliche Person Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe der IFS-LHM, soweit Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betroffen sind (vgl. § 1 Abs. 2 IFS-LHM). Vorauszuschicken ist, dass der Anspruch auf "Zugang zu amtlichen Informationen" schon begrifflich kein allgemeines und generelles Akteneinsichtsrecht in nicht amtliche Geschäftsvorfälle begründet. Dies sind vor allem Sachverhalte, bei denen die Stadt vergleichbar einer privatrechtlich agierenden Rechtspersönlichkeit, eigene Belange von wirtschaftlicher Bedeutung wahrnimmt. Schon insoweit ist das Begehren vom 01.05.2021 zurückzuweisen. Gefordert wird hier eine umfassende Offenlegung der Geschäftsvorgänge, die im Zusammenhang mit der Vermietung von stadteigenen Flächen an den Münchner Golf Club e.V. (MGC) stehen (Grundlage für die letzte Vertragsverlängerung, alle intern erstellten Stellungnahmen, Positionspapiere, Gutachten o.ä. bezüglich einer neuerlichen Vertragsverlängerung). 2. Maßgeblich ist aber, dass hier kein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt des Mietvertrages mit dem MGC besteht. Dies gilt auch für die städtischen Überlegungen, Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Parameter, die sich mit einer möglichen Vertragsverlängerung auseinandersetzen. a. Nach § 6 Abs. 1 der IFS_LHM besteht kein Auskunftsanspruch nach der Satzung, wenn dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift konkretisiert hierzu, dass der Anspruch u.a. dann verneint werden muss, wenn es sich bei den Informationen um "Geheimnisse Dritter" handelt. Dieses Merkmal steht nach unserer Auffassung hier Ihrem Begehren auf Offenlegung der Vertragsinhalte entgegen. Sie verlangen den Einblick in einen Vertrag, den die Stadt als Grundstückseigentümerin mit einem privaten Dritten abgeschlossen hat. Da die Stadt hier als Grundstückseigentümerin handelt, und es sich bei dem Vertragspartner in jedem Fall um eine Person des Privatrechts handelt, ist der Mietvertrag dem Zivilrecht zuzuordnen. Schon insoweit enthält der Vertrag seiner Natur nach Angaben aus dem "interpartes" Verhälltnis der Vertragspartner, die als "Geheimnisse Dritter", jedenfalls aber wegen ihres datenschutzrechtlichen Bezugs, nicht zum Bekanntwerden geeignet sind. b. Daneben steht § 6 Abs. 2 Nr. 5 (i. V. m. Abs. 1) IFS-LHM der Offenlegung der Vertragsinhalte wie auch der darüber hinausgehenden Unterlagen und Informationen ( "Inhalt des Mietvertrages, städtischen Überlegungen, Stellungnahmen, Gutachten") entgegen. Aus diesen Informationen lassen sich die Voraussetzungen, die zu den konkreten Mietvertragsbedingungen und einzelnen Vertragsklau­seln geführt haben, ablesen, woraus wiederum Rückschlüsse zu den städtischen Über­legungen der Vertragsgestaltung abgeleitet werden können. Damit können aber behördeninterne Verfahrensab­läufe und Entscheidungsbildungsprozesse in künftigen, zivilrechtlichen Vergleichsfällen gefährdet sein. Diese für einen abgeschlossenen Vertrag geltenden Einschränkun­gen im Informations-zugang finden selbstverständlich auch auf (ggf. noch) nicht unter­zeichnete Entwurfsexemplare und sonstige Vorüberlegungen auf Seiten der Stadt ent­sprechend Anwendung. c. Auch ein Anspruch auf "übrige Informationen" nach § 6 Abs. 3 IFS-LHM ist nicht ersichtlich, da der Antrag auf die Offenlegung von Vertragsinhalten und der den Vertragsinhalten zugrunde liegen Informationen und internen Überlegungen abzielt. Die Offenlegung der Vertragsinhalte ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS-LHM zu verwehren. Der Offenlegung der den Vertragsinhalten zu Grunde liegenden Parameter und behördeninternen Überlegungen steht § 6 Abs. 2 Nr. 5 (jew. i. V. m. § 6 Abs. 1 IFS-LHM) entgegen. Übrige Informationen, deren Übermittlung nach § 6 Abs. 3 IFS-LHM gefordert werden könnte, sind daher nicht ersichtlich. 3. Dieser Bescheid gemäß § 4 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des ei­genen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München (Informationsfreiheitssatzung) vom 13.07.2015 ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 8 Informationsfreiheitssatzung i.V.m. Ziff. 0112 KostenS). Die Landeshauptstadt München sieht unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände in diesem Einzelfall aber von der sonst geltenden Kostenpflicht ab. 4. Der Wasserrechtsbescheid vom 10.07.1907 samt der Kompensationsauflage Nr. 48 befindet sich im Referat für Klima- und Umweltschutz. Inwieweit eine Weitergabe an Dritte erfolgen kann, wird dort in eigener Zuständigkeit geprüft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids beim Bayerischen Verwaltungsgericht München in München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts er­heben. Die Klage kann beim Verwaltungsgericht München auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de<http://www.vgh.bayern.de/>) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollten Sie einen bestimmten Antrag stel­len und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner Ab­schriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de<http://www.vgh.bayern.de/>) zu entnehmen. (Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:) Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 07.07.2021 teilte mir das Kommunalreferat, dem Sie meinen Antrag offenbar weite…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
18. Oktober 2021 13:10
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 07.07.2021 teilte mir das Kommunalreferat, dem Sie meinen Antrag offenbar weitergeleitet hatten, auf meine Anfrage vom 02.05.2021 u.a. mit, dass mein Antrag bzgl. des Wasserrechtsbescheids im Referat für Klima- und Umweltschutz geprüft wird. Bis heute habe ich von dort keine Antwort erhalten. Ich bitte daher erneut um vollständige Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219622/
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Nachfrage an die zuständige Stelle geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: WG: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
18. Oktober 2021 14:38
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Nachfrage an die zuständige Stelle geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein pdf mit der hier vorliegenden Abschrift des wasserrechtlichen Besch…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen
Datum
21. Oktober 2021 07:24
Status
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie ein pdf mit der hier vorliegenden Abschrift des wasserrechtlichen Bescheides vom 1907. Leider hat uns ihre Anfrage erst vor einigen Tagen erreicht, so dass wir Ihrer Bitte erst jetzt nachkommen konnten. Nach dem BayUIG müssen vorliegende Umweltinformationen weitergeleitet werden. Der Bescheid wird hiermit übermittelt, wie er hier verfügbar ist. Die in Ihrem Interesse liegende Auflage Nr. 48 ist enthalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage und die Übermittlung des Beschei…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verpachtung einer Grünfläche in Thalkirchen [#219622]
Datum
28. Oktober 2021 16:30
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage und die Übermittlung des Bescheids! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219622/