Verpflichtung zur Bereitstellung geeigneter Gebäude für den Betrieb der Europäischen Schule Frankfurt am Main
Alle Verträge und Vereinbarungen zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Frankfurt gegenüber dem Obersten Rat der Europäischen Schulen zum Zweck und für die Dauer des Betriebs der Europäischen Schule Frankfurt die dafür erforderlichen Gebäude sowie eine Erstausstattung an Einrichtungsgegenständen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
U. a. betrifft dies:
Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für die Europäische Schule Frankfurt am Main und deren Bauunterhaltung aus dem Jahr 2001
sowie
Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2004
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Juli 2020
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2. September 2020
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