Verpflichtung zur Regelung aller Fragen
Im Bulletin der Bundesregierung (Bulletin 144-91 19. Dezember 1991) wurde erklaerung zu den "richtlinien fuer die anerkennung neuer staaten in osteuropa und in der sowjetunion"
(bruessel, 16. dezember 1991) veröffentlicht.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/beschluesse-der-eg-aussenminister-zur-anerkennung-neuer-staaten-ausserordentliche-epz-ministertagung-in-bruessel-787304
Zitat: "[...] deshalb legen sie einen gemeinsamen standpunkt zum prozess der anerkennung dieser neuen staaten fest, der folgendes erfordert:
[...]
- verpflichtung zur regelung aller fragen im zusammenhang mit staatennachfolge und regionalen streitigkeiten durch vereinbarung und, wo angebracht, durch rueckgriff
auf schiedsverfahren.[...]".
1. Was gehört zu "allen Fragen"? Gehört z.B. die Verpflichtung der UdSSR zur Zahlung der Renten an UdSSR-Bürger gemäß Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR dazu?
2. Es gibt Fragen, die nicht geregelt wurden. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig für diese Fälle?
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. September 2021
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22. Oktober 2021
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