Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen

Anfrage an: Sozialgericht Berlin

gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: BVerwG 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15)

Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden.

Daher bitte ich um Zugang zu allen jemals durch das Sozialgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteile und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen und so für Transparenz sorgen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Sozialgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen [#172125]
Datum
14. Dezember 2019 21:42
An
Sozialgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: BVerwG 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15) Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden. Daher bitte ich um Zugang zu allen jemals durch das Sozialgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteile und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen und so für Transparenz sorgen kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172125 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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