Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen

gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: BVerwG 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15)

Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden.

Daher bitte ich um Zugang zu allen jemals durch das Verwaltungsgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteile und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen und so für Transparenz sorgen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen [#172126]
Datum
14. Dezember 2019 21:45
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: BVerwG 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15) Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden. Daher bitte ich um Zugang zu allen jemals durch das Verwaltungsgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteile und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen und so für Transparenz sorgen kann.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172126 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto…
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen [#172126]
Datum
14. Dezember 2019 21:45
Status
Warte auf Antwort
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenn das Problem weiterhin besteht, wenden Sie sich an Ihren E-Mail-Administrator. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichte alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: BVerwG 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15) Leider kann ich auf Ihrer Internetpräsenz nur einige wenige Urteile finden. Daher bitte ich um Zugang zu allen jemals durch das Verwaltungsgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteile und Beschlüsse, damit ich diese öffentlich zugänglich machen und so für Transparenz sorgen kann. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Berlin
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen - 1451/1/10 -
Datum
23. Dezember 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
595,0 KB
Anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in also lehnen Sie meinen Antrag ab? Wenn ja, dann senden Sie mir bitte einen entsprech…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen - 1451/1/10 - [#172126]
Datum
10. Januar 2020 03:43
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in also lehnen Sie meinen Antrag ab? Wenn ja, dann senden Sie mir bitte einen entsprechenden Bescheid zu, damit ich auf Herausgabe klagen kann. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dafür nur einen Monat Zeit haben, andernfalls wäre eine Untätigskeitsklage statthaft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172126 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie noch die Bearbeiterin/ den Bearbeiter unseres Hauses mit, die/der I…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen - 1451/1/10 - [#172126]
Datum
15. Januar 2020 08:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie noch die Bearbeiterin/ den Bearbeiter unseres Hauses mit, die/der Ihnen auf Ihre erste Anfrage geantwortet hatte. So kann ich Ihr Schreiben einfacher zuordnen. Mit freundlichen Grüßen

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Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 10. Januar 2020 liegt hier zur Bearbeitung vor. Leider lässt sich …
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: Verpflichtung zur Veröffentlichung von Urteilen & Beschlüssen - 1451/1/10 - [#172126]
Datum
20. Januar 2020 15:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 10. Januar 2020 liegt hier zur Bearbeitung vor. Leider lässt sich dies hier keinem vorangegangenen Schreiben zuordnen. Daher bitte ich Sie, den Namen des hiesigen Bearbeiters mitzuteilen, auf dessen Schreiben sich Ihre untenstehende E-Mail bezieht. Ich danke Ihnen bereits vorab vielmals für Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen