Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen

Arbeitgeber und Anzahl der bundeswehrexternen Personen welche im Zuge der Umsetzung der ZDv A-2100/15 nach Ziffer 206.c) durch ihre Dienststelle im Jahr 2018 verpflichtet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitgeber und …
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
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Betreff
Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
3. Mai 2018 17:24
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitgeber und Anzahl der bundeswehrexternen Personen welche im Zuge der Umsetzung der ZDv A-2100/15 nach Ziffer 206.c) durch ihre Dienststelle im Jahr 2018 verpflichtet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förml…
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Betreff
AW: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
5. Juni 2018 08:50
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen“ vom 03.05.2018 (#29404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.a. Anfrage n…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
5. Juni 2018 17:51
Status
Warte auf Antwort
ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfrage wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Die Prüfung der Verfügbarkeit der von Ihnen gewünschten Information dauert noch an. Sollte sich herausstellen, dass es sich nicht um eine einfache Auskunft gemäß § 10 (1) Satz 2 IFG handelt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förml…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
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Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
2. Juli 2018 10:43
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen“ vom 03.05.2018 (#29404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass di…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
9. Juli 2018 16:09
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass die zentrale Dienstvorschrift A-2100/15 keine Ziffer 206 bzw. Ziffer 206 Buchstabe c) aufweist. Ich habe Ihren Antrag dahingehend umgedeutet, dass sich Ihr Antrag auf alle nach dieser Vorschrift im BAAINBw verpflichteten Personen bezieht. Ich weise darauf hin, dass sich durch die Umdeutung die von Ihnen beabsichtigte Anfrage weder erweitert noch beschränkt hat. Die von Ihnen gewünschte Informationsbeschaffung ist nicht im Rahmen einer einfachen schriftlichen Auskunft möglich. Für Ihre Anfrage würde somit eine Gebühr nach Nr. 1.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis gemäß Anlage zur IFGGebV entstehen. Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem IFG richten sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) in Verbindung mit § 10 IFG und dem zweiten Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG). Grundlage der zu erhebenden Gebühr ist das Gebühren- und Auslagenverzeichnis gemäß Anlage zur IFGGebV. Bei der Beurteilung, ob eine Anfrage noch als "einfach" gilt, ist auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Insbesondere mit Blick auf den mit der Regelung verfolgten Zweck sowie auf die Systematik des § IFG § 10 muss bei der Konkretisierung des Begriffs "einfach" der für die Bearbeitung des Zugangsbegehrens erforderliche Verwaltungsaufwand Maßstab sein und nicht der Umfang der Auskunft selbst Da die erwünschten Informationen in der gesamten Dienststelle abgefragt werden müssen, handelt es sich somit nicht mehr um eine einfache Auskunft. Die Abfrage, die Zusammenstellung der Unterlagen und deren Durchsicht zum Zwecke der Zuordnung der Personen zu einzelnen Arbeitgebern erfordert eine nicht unerhebliche Zahl an Personenstunden. Die maßgebliche Höhe der von Ihnen zu erstattenden Gebühren errechnet sich aus dem für die Bearbeitung ihres Antrages notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die Gebührenberechnung und -festsetzung kann jedoch erst nach Abschluss der Prüfung und Feststellung des konkret erforderlichen Aufwandes erfolgen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Meiner Anfrage lag leider noch die alte Fassung Version 2 der genannten Dienstvors…
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Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
9. Juli 2018 18:05
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meiner Anfrage lag leider noch die alte Fassung Version 2 der genannten Dienstvorschrift zugrunde. Ich bitte dies zu entschuldigen. Daher möchte ich meine Anfrage wie folgt präzisieren: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitgeber und Anzahl der bundeswehrexternen Personen welche im Zuge der Umsetzung der ZDv A-2100/15 Version 3 nach Ziffer 201.c) durch ihre Dienststelle im Jahr 2018 verpflichtet wurden. Bitte prüfen Sie unter diesen Umständen auch nochmals die Gebührenpflicht der Abfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Schriftwechsel zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verpflicht…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
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Betreff
Re: AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
6. August 2018 09:41
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Schriftwechsel zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen“ vom 03.05.2018 (#29404) sind mittlerweile erneut 4 Wochen ohne eine Antwort Ihrerseits vergangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in auch nach nochmaliger Prüfung der Ge…
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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]
Datum
8. August 2018 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-05) Sehr geehrtAntragsteller/in auch nach nochmaliger Prüfung der Gebührenpflicht komme ich zum Ergebnis, dass es sich nicht um eine einfache, schriftliche und damit gebührenfreie Auskunft handelt. Bereits bei der ersten Prüfung wurde Ziffer 201 Buchstabe c) der aktuellen Version 3 der Zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 "Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen" zu Grunde gelegt. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen