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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Rheinland-Pfalz, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#177224]
Datum
27. Januar 2020 15:43
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Rheinland-Pfalz, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177224 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach LTransPG Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem rheinl…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach LTransPG
Datum
18. Februar 2020 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetz, die ich gerne beantworten möchte. Der Entwurf der Verpflichtungserklärung des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 2 Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" wird derzeit mit dem Bund abgestimmt und verhandelt. Den Zugang zur Verpflichtungserklärung des Landes Rheinland-Pfalz, die sich derzeit noch in der Entwurfsfassung und in der Abstimmung befindet, kann Ihnen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 LTranspG nicht gewährt werden. Ihrem Informationsanspruch stehen öffentliche Belange entgegen, insofern als durch das Informationsbegehren der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist. Unter dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung wird der Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich verstanden, der notwendig ist, die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung zu wahren. Die Veröffentlichung der Verpflichtungserklärung des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt nach Abschluss des Verfahrens. Wie in der Anlage 2 der Verwaltungsvereinbarung zum "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" beschrieben, werden die Verpflichtungserklärungen der einzelnen Ländern abschließend der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Dies ist für Sommer 2020 vorgesehen. Ich weise Sie auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.