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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#177226]
Datum
27. Januar 2020 15:47
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177226 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrer Mail erbitten Sie die Übersendun…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#177226]
Datum
26. März 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrer Mail erbitten Sie die Übersendung der nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellten Verpflichtungserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte. Leider kann ich Ihrem Wunsch nicht nachkommen. Bei der erwähnten Verpflichtungserklärung handelt es sich aktuell lediglich um eine Entwurfsfassung, die zurzeit mit dem Bund verhandelt und abgestimmt wird. Grundlage für die Ablehnung ist §7 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) in der Fassung vom 25.05.2018. Dort heißt es in Absatz 1: " Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen." Die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verpflichtungserklärungen werden nach der abschließenden Beratung in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die informationssuchende Person im Falle einer ablehnenden Entscheidung nach § 5 Absatz 2 Satz 4 IFG NRW das Recht hat, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen (§ 13 Absatz 2 IFG NRW). Herzliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.