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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Berlin, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176811]
Datum
26. Januar 2020 15:33
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Berlin, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176811 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre Anfragen über das Portal fragdenstaat.de Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihne…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Anfragen über das Portal fragdenstaat.de
Datum
31. Januar 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
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