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Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bremen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Verpflichtungserklärung für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken [#176812]
Datum
26. Januar 2020 15:34
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes) über den "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" nach § 2 erstellte Verpflichtungserklärung des Landes Bremen, die gemäß der Anlage 2 zur Bund-Länder-Vereinbarung (BLV): "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" seit dem 15. Januar 2020 an den Bund gesendet worden sein sollte
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 176812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176812 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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