Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln

Alle Dokumente, aus denen die Verpixelungen der sensiblen Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln hervorgehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln [#202006]
Datum
30. Oktober 2020 03:27
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, aus denen die Verpixelungen der sensiblen Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln hervorgehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
30. Oktober 2020 05:31
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 14.12.2020 ZA 24…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
14. Dezember 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 14.12.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 30.10.2020 Sehr [geschwärzt], mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen, aus denen die Verpixelungen der sensiblen Bereiche der polizeilichen Videobeobachtung in Köln hervorgehen. Auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass Privatbereiche im Videoerfassungsbereich auf den Monitoren der Videobeobachtung verpixelt dargestellt werden, so dass diese Bereiche nicht beobachtet werden können. Die Aufzeichnung dieser Bereiche erfolgt ebenfalls nur in verpixelter Form. Eine nachträgliche Auswertung der verpixelten Aufzeichnungen ist nicht möglich. Sonstige Dokumente, aus denen die Verpixelungen von Bereichen hervorgehen, liegen der Polizei Köln nicht vor. Ich weise darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte / den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Da…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006]
Datum
15. Dezember 2020 23:34
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie haben mir mitgeteilt, dass Privatbereiche in der Aufzeichnung verpixelt werden. Bitte senden Sie mir daher Ausschnitte aus den Aufzeichnungen, aus denen eine Verpixelung erkenntlich wird. Bitte schwärzen Sie in den Ausschnitten Personen, Kennzeichen oder andere datenschutzrelevante Details. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/
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AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Inf…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006]
Datum
17. Januar 2021 00:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ vom 30.10.2020 (#202006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006] Sehr << Anrede >> meine In…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006]
Datum
5. März 2021 01:07
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ vom 30.10.2020 (#202006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006] Sehr << Anrede >> meine In…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - (Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 40107/20) [#202006]
Datum
26. März 2021 15:19
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ vom 30.10.2020 (#202006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ [#202006]
Datum
23. April 2021 17:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/202006/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Polizeipräsidium Köln nicht auf meine Konkretisierung des Antrags vom 15.12.2020 reagiert hat. Ich habe weder eine Ablehnung, noch eine Teilablehnung erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 202006.pdf - 2020-10-30_2-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg Anfragenr: 202006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202006/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ [#202006]
Datum
26. April 2021 06:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 30.10.2020 Aktenzeichen: 20…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ [#202006]
Datum
28. Mai 2021 09:32
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 30.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3742/21 ________________________________________ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre email, in welcher Sie mich um Unterstützung bei Ihrem Antrag gegenüber dem Polizeipräsidium Köln (PP) bitten. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre email zurückkomme. Sie monieren, dass die Behörde nicht auf Ihre Konkretisierung reagiert hat und Ihnen weder eine Teil- noch eine Ablehnung übermittelt hat. Ich habe Ihren Antrag so verstanden, dass Sie Screenshots (Ausschnitte aus den Aufzeichnungen) der jeweiligen Kameraaufnahmen hinsichtlich der verpixelten Bereiche erhalten möchten. Dazu teilte das PP mit, dass eine nachträgliche Auswertung dieser Aufzeichnungen nicht möglich sei. Dies halte ich für sehr nachvollziehbar, zumal es sich bei den Screenshots vermutlich um eine beim PP nicht vorhandene, eigens für Ihren Antrag zu generierende Information handeln dürfte. Aus diesem Grund werde ich Ihr Anliegen nicht gegenüber dem PP aufgreifen und bitte Sie hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich habe Dokumente beantragt, aus denen die Verpixelung der sensiblen Bereiche der polizeilich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ [#202006]
Datum
13. Juni 2021 00:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich habe Dokumente beantragt, aus denen die Verpixelung der sensiblen Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln hervorgeht. Mit Ausschnitten können Screenshots, aber auch kurze Videos gemeint sein. Ich stelle mir vor dass Screenshots deutlich weniger Verwaltungsaufwand (Verpixelung von Unbeteiligten ist in Bildern weniger aufwändig als in Videos) verursachen. Daher habe ich Ausschnitte vorgeschlagen. Ich möchte ergänzen, dass Informationen nach § 3 IFG NRW "alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden" sind. Darunter fallen auch die Videos, die durch die Videoüberwachungsanlage erstellt werden. Ich habe Interesse an Informationen (egal ob Video, Einzelbilder, Screenshots...) aus denen die Verpixelung von sensiblen Bereichen hervorgeht. Auf meine Nachfragen habe ich seit der Nachricht von [geschwärzt] vom 14.12.2020 keine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 202006 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag auf Informationszugang vom 30.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei dem „IFG-Antrag - Verpixelte Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln“ #202006
Datum
14. Juli 2021 19:22
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Antrag auf Informationszugang vom 30.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-3742/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat mich im folgenden Fall um Vermittlung gebeten: https://fragdenstaat.de/anfrage/verpixelte-bereiche-der-polizeilichen-videouberwachung-in-koln/. Beantragte hatte [geschwärzt] „alle Dokumente, aus denen die Verpixelungen der sensiblen Bereiche der polizeilichen Videoüberwachung in Köln hervorgehen“. Mit mail vom 14.12.2020 haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie über keine Dokumente, aus denen die Verpixelungen von Bereichen hervorgehen, verfügen. Am Folgetag bat [geschwärzt] um „Ausschnitte aus den Aufzeichnungen, aus denen eine Verpixelung erkenntlich wird“. Gemeint waren damit etwa Screenshots der Kameraaufnahmen, die die verpixelten Bereiche abbilden. Auf diese Konkretisierung erhielt er keine weitere Rückmeldung Ihrerseits. Auf dieses Konkretisierung hin möchte ich Sie bitten, erneut zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die oben beschriebenen Screenshots zur Verfügung zu stellen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Anträge auf Informationszugang - Stellungnahmen des PP Köln Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anträge auf Informationszugang - Stellungnahmen des PP Köln
Datum
10. Juni 2022 14:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anträge auf Informationszugang vom 1.2.2021/ 30.10.2020/28.3.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-1554/3742/3894/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], im Anhang finden Sie die jeweiligen Stellungnahmen zu meinen Auskunftsersuchen, in denen ich versucht habe, in Ihren Informationszugangsantragsverfahren mit dem PP Köln zu vermitteln. Diese Stellungnahmen habe ich per Email am 19.5.2022 von [geschwärzt] vom PP Köln erhalten und sie in einem Dokument zusammengefasst. Gerne können wir uns hierzu telefonisch austauschen. Sie erreichen mich heute Nachmittag und dann wieder ab dem 28. Juni. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
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